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  "Was steht im Grundgesetz – und was nicht?", SPB 4, 5

Lecturer
Prof. Dr. Heinrich de Wall

Details
Seminar
2 cred.h
nur Fachstudium, Sprache Deutsch
Time and place: single appointment on 28.1.2022 14:00 - 20:00, JDC R 1.281; single appointment on 29.1.2022 9:00 - 17:00, JDC R 1.281; comments on time and place: Das Seminar wird teilweise als Blockveranstaltung stattfinden, darüber hinaus werden Termine nach besonderer Ankündigung stattfinden, und zwar jeweils dienstags, 18.00-20.00 Uhr, im Seminarraum des Hans-Liermann-Instituts oder, je nach Corona-Lage, über zoom.
Preliminary meeting: 13.7.2021, 18:00 - 20:00 Uhr, room Seminarraum Hindenburgstr. 34

Fields of study
WPF JUR-SP4-GRDL ab 6
WPF JUR-SP5-STUVERW ab 6
WPF JUR-SP7-GMR ab 6

Prerequisites / Organisational information
Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft können im Seminar eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (in den Schwerpunktbereichen 4 und 5) anfertigen. Die Anmeldung richtet sich nach dem dafür vorgesehenen Verfahren. Der Termin für die Ausgabe des Themas und damit der Beginn der vierwöchigen Bearbeitungszeit kann durch die Teilnehmer gewählt werden. Frühester Ausgabetermin ist der 19.7.2021, spätester Ausgabetermin der 19.11.2021. Studierende anderer Studiengänge und Fächer (z. B. Theologen, Soziologen, Politikwissenschaftler, Historiker) sind nach formloser Anmeldung am Lehrstuhl willkommen. Der Erwerb von Leistungsnachweisen (Seminarscheinen) richtet sich dann nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Vorbesprechung findet statt am Dienstag, den 13. Juli 2021,18 Uhr c.t. je nach Corona-Lage im Seminarraum des Hans-Liermann-Instituts, Hindenburgstr. 34, 1. Stock oder über zoom – je nach Ankündigung.

Contents
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Toleranzgebot, die Kulturhoheit der Länder, die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates (die Aufzählung lässt sich leicht fortsetzen) – diese Grundsätze haben eines gemeinsam: Sie werden in der Öffentlichkeit und/oder in der verfassungsrechtlichen Diskussion als Forderungen oder Grundsätze der Verfassung bezeichnet – oft sogar durch das Bundesverfassungsgericht. Sucht man im Grundgesetz nach ihnen, wird man aber nicht fündig. Im Seminar sollen Grundlage und Herleitung solcher aus der Verfassung abgeleiteter (oder ihr unterlegter?) Grundsätze und Forderungen untersucht und damit die zugrundeliegende Verfassungsauslegung kritisch hin-terfragt werden. Mögliche Themen sind:
  • Zwei-Reiche-Lehre oder Kirche als „Societas Perfecta“ – evangelische und katholische Lehren von der Stellung von Religion und Kirche in der Rechtsordnung

  • Die Religionsfreiheit in der Rechtsprechung des BVerfG und des EGMR

  • „Muslimische Kopftücher“ und ihre Behandlung im Recht

  • Kirchliches Arbeitsrecht unter dem Druck des Europarechts

  • Kein Tanz am Karfreitag – Sonn- und Feiertagsschutz in Deutschland

Mögliche Themen sind:

  • Gibt es ein Toleranzgebot des Grundgesetzes?

  • Die Bestands- und Entwicklungsgarantie des Öffentlich-rechtlichen

Rundfunks – Element der Rundfunkfreiheit?

  • Fordert das Grundgesetz die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet?

  • Woraus folgt die „Drittwirkung“ der Grundrechte?

  • Müssen staatliche Organe politisch „neutral“ sein?

Additional information
Keywords: Die Anmeldung erfolgt über: persönlich beim Dozenten
Maximale Teilnehmerzahl: 20

Department: Chair of Ecclesiastical Law, Constitutional and Administrative Law (Prof. Dr. de Wall)
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