Folgende Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden. Der Kurs Español jurídico 1 ist der "Pflichtkurs" in Spanisch, der gemäß § 24 JAPO (2003) als Nachweis der Fremdsprachenkompetenz abgelegt werden muss. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs:
Der Kurs Español jurídico 2 ist ein zusätzlicher Kurs, der zur erweiterten Fachsprachausbildung gehört. Voraussetzung für die Teilnahme and diesem Kurs:
OBLIGATORISCHE KURSANMELDUNG: Online über Oktis EINSTUFUNGSTEST: Verfügbare Termine und Anmeldung über Oktis Alle Kurse beginnen in der ersten Vorlesungswoche (ab dem 7. April 2014) Weitere Informationen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für
Juristen finden Sie unter http://www.jurasprachen.de Kontakt
Inhaltliche Fragen zu den einzelnen Kursen richten Sie bitte an die entsprechenden Lehrkräfte
Bei Fragen zur Kurswahl, Kursanmeldung, Ihrem Einstufungstestergebnis, oder zur Anrechnung bisheriger Leistungen: rewi-kontakt@jurasprachen.de
Bei technischen Problemen mit Oktis, bzw. mit Ihrem Oktis-Zugang ist ausschließlich der Oktis-Support zuständig: sz@oktis.de / Tel: 09131 85-24000
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