Dieser Kurs darf nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden und ist der "Pflichtkurs" in Englisch, der gemäß § 24 JAPO (2003) als Nachweis der Fremdsprachenkompetenz abgelegt werden muss. Wichtiger Hinweis: Seit dem Wintersemester 2011/2012 wurde der Umfang der gemäß § 24 JAPO erforderlichen Leistungsnachweise (Pflichtausbildung - Fremdsprachenkompetenz) von bisher 4 SWS auf 2 SWS reduziert. Der Kurs Introduction to English Legal Language ersetzt den bis zum SS 2011 angebotenen Kurs English for Law 1. Teilnahmevoraussetzung:
Einstufungstestergebnis Level 2 oder
Level 1 (Introduction to Basic Academic English) bestanden oder
Level 1 (Vantage English 1) bestanden
OBLIGATORISCHE KURSANMELDUNG: vom Dienstag, 26. März 2013 bis Freitag, 19. April 2013 über Studon (http://www.studon.uni-erlangen.de/cat594418.html) Es gelten folgende Anmeldefristen:
Erste Anmeldephase (Losverfahren): 26. März (10 Uhr) bis 1. April (23:59 Uhr)
Zweite Anmeldephase (Restplätze): 3. April (10 Uhr) bis 19. April (23:59 Uhr) Alle Kurse beginnen in der zweiten Vorlesungswoche (am 24. April 2013) Weitere Informationen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für
Juristen finden Sie unter http://www.jurasprachen.de Kontakt
Inhaltliche Fragen zu den einzelnen Kursen richten Sie bitte an die entsprechenden Lehrkräfte
Bei Fragen zur Kurswahl, Kursanmeldung, Ihrem Einstufungstestergebnis, oder zur Anrechnung bisheriger Leistungen: rewi-kontakt@jurasprachen.de (mailto:rewi-kontakt@jurasprachen.de)
Bei technischen Problemen mit Oktis, bzw. mit Ihrem Oktis-Zugang ist ausschließlich der Oktis-Support zuständig: sz@oktis.de (mailto:sz@oktis.de) / Tel: 09131 85-24000
Denken Sie bitte daran, in Ihrer Email stets einen aussagekräftigen Betreff sowie Ihre Matrikelnummer anzugeben!
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