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Kollektives Arbeitsrecht II
- Verantwortliche/Verantwortlicher
- N.N.
- Angaben
- Vorlesung
2 SWS, Sprache Deutsch
- Studienfächer / Studienrichtungen
- PF JUR-SP3-ARBR 6
PF JUR-SP3-ARBR 7
PF JUR-NeuSP7-ARBSOZR ab 6
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- Bei der Vorlesung handelt es sich um eine Lehrveranstaltung aus dem Kernbereich des Schwerpunktbereichs 3: Unternehmens- und Arbeitsordnung. Sie ist nach dem Studienplan für das 6./7. Semester vorgesehen. Kenntnisse im Individualarbeitsrecht werden vorausgesetzt. Der vorherige Besuch der Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I ist sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich.
- Inhalt
- Gegenstand der Vorlesung sind schwerpunktmäßig das Betriebsverfassungsrecht und daneben das Recht der Unternehmensmitbestimmung. Das Recht der Koalitionen, das Tarifvertragsrecht und das Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht sind dagegen Inhalt der Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I, die jeweils im Wintersemester stattfindet.
- Empfohlene Literatur
- In der Vorlesung wird eine ausführliche Gliederung nebst Literaturhinweisen ausgegeben.
- Zusätzliche Informationen
- www: http://wr1.rw.fau.de
- Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
Kurse
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