Durch die Festlegung der Wahlpflichtmodule soll eine angemessene fachliche Breite des Masterstudiums sichergestellt werden.Fünf der in § 44 der FPO MB beschriebenen Wahlpflichtmodule (M 1 - M7) können aus der Lister der im folgenden Abschnitt aufgeführten Module gewählt werden.
Zwei weitere Wahlpflichtmodule sind durch Hinzunahme je eines Vertiefungsmoduls (M 8 - M 9) mit der gleichen Modulnummer zu vertiefen. Die entsprechenden Modulgruppen mit Vertiefungs- und Wahlpflichtmodulen sind unter den im Folgenden aufgeführten Studienrichtungen zu finden.