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Römisches Privatrecht; zugleich auch Übung zum Römischen Privatrecht i.S.d. SPB-Prüfungsordnung, SPB 4
- Dozent/in
- Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler
- Angaben
- Vorlesung
2 SWS
für Anfänger geeignet, nur Fachstudium, Frühstudium, Sprache Deutsch, Zwischenprüfung am 21.07.2020, Anmeldung erforderlich
Zeit und Ort: Di 14:00 - 16:00, JDC R 2.282 (außer Di 21.4.2020, Di 28.4.2020); Einzeltermine am 21.4.2020, 28.4.2020, 5.5.2020 14:00 - 16:00, KH 2.016
- Studienfächer / Studienrichtungen
- WPF JUR-GS-S 1
WPF JUR-GS-W 2
PF JUR-SP4-GRDL 5
PF JUR-SP4-GRDL 6
- Inhalt
- Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch beruht bekanntermaßen auf dem römischen Recht, vor allem im Schuldrecht, im Mobiliarsachenrecht und Erbrecht. So sind nicht nur die wesentlichen Prinzipien des Privatrechts wie etwa die Grundsätze von Treu und Glauben, der Privatautonomie oder des Vertrauensschutzes und die privatrechtlichen Institute Schöpfungen der römischen Jurisprudenz, sondern es lassen sich auch unzählige Details der gesetzlichen Regelung auf römische Rechtstexte zurückführen. Freilich kodifiziert das BGB das römische Recht in der Form, wie es Ende des 19. Jh. an den Universitäten wissenschaftlich gelehrt wurde. Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Herkunft dieser Rechtsfiguren, die anhand von konkreten Fallösungen entwickelt wurden und wegen ihrer Überzeugungskraft gleichsam überzeitliche Gültigkeit besitzen. Hierzu werden ausgewählte römische Rechtstexte - die den Studierenden samt Übersetzung zur Verfügung gestellt werden - interpretiert. Dabei wird sich der Charakter des klassischen römischen Rechts als einer mittels des kontinuierlichen Diskurses der Juristen in einem weitgehend gesetzesfreien Raum entwickelten Rechtsordnung erweisen.
- Zusätzliche Informationen
- Erwartete Teilnehmerzahl: 100
- Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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