Hochschulpraktikum
Neben den Vorlesungen und Übungen sind Hochschulpraktika
zur Vertiefung des Stoffes durchzuführen.
Im Bachelorstudium sind zwei Praktika und im
Masterstudium ein(anderes) Praktikum aus folgender Auswahl zu belegen (bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen auf der MB - Homepage).
Folgende Zuordnungen sind zu beachten:
1. Voraussetzung für die Teilnahme am "Regelungstechnischen Praktikum" ist der Besuch der Vorlesung "Einführung in die Regelungstechnik".
2. Voraussetzung für die Teilnahme am "Finite-Elemente-Praktikum" ist der Besuch der Vorlesung "Methode der Finiten Elemente".
3. Im Masterstudium ist für die Studienrichtung "Rechnergestützte Produktentwicklung" die Teilnahme am Hochschulpraktikum" Rechnerunterstützte Produktentwicklung" verbindlich.
Prüfungsordnungsversion:
Maschinenbau (Master of Science) (2007)
nur Module im
Semester (gemäß Musterstudienplan)
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