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Proseminare
Die Anmeldung zu den Proseminaren erfolgt zentral auf StudOn.
Weitere Informationen zu den Proseminaren und zur Anmeldung erhalten Sie unter https://www.studon.fau.de/cat438463.html
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"Künstliche Intelligenz" und juristische Argumentation - Von Aristoteles zu Legal-Tech und Richterautomat? -
- Dozent/in:
- Axel Adrian
- Angaben:
- Proseminar, nur Fachstudium
- Termine:
- Do, 14:00 - 16:00, JDC R 1.281
- Voraussetzungen / Organisatorisches:
- Teilnehmer
Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester. Spezielle Vorkenntnisse zur Argumentationstheorie, juristischen Methodenlehre oder Wissenschaftstheorie wären hilfreich, werden aber nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben. Proseminarschein Zum Erwerb eines benoteten Proseminarscheins gem. § 10 Abs. 1 3,4 Abs. 2 StO ist die Anfertigung einer schriftlichen Proseminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten, ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich. Seminarschein/ECTS Zum Erwerb eines benoteten Seminarscheins ist die Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten und ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
ECTS: 5. Das Seminar ist als Schlüsselqualifikation geeignet. Ablauf Die Veranstaltungen finden jeweils jedenfalls online über Zoom von 14-16 Uhr c.t (oder in Präsenzveranstaltungen in JDC R. 1.281– Seminarraum Juridicum, Eingang Schillerstrasse 1 in 91054 Erlangen) statt. Wie, wird rechtzeitig bekannt gegeben. Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Es geht um formale Anforderungen, Literaturrecherche, Zitiertechnik, Gutachtenstil, etc. Am Ende der allgemeinen Einführung erfolgt dann eine spezielle Einführung in die Fragen der später zu bearbeitenden Themen. Im Rahmen der letzten Veranstaltung werden die Themen mit den Studierenden ausgewählt und vergeben. Danach finden in einem noch bekanntzugebenden Zeitraum zunächst keine weiteren Proseminarveranstaltungen statt, um den Bearbeitern die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer Beiträge zu geben. Auch in diesem Zeitraum können Sie sich aber bei Fragen individuell bei mir melden.
Schließlich erfolgen in den kommenden Proseminarveranstaltungen dann die Referate mit anschließender Diskussion, wobei pro Veranstaltung zwei Präsentationen stattfinden werden. Zeit/Ort Das Seminar findet jedenfalls als Zoom-Meeting grundsätzlich donnerstags von 14-16 Uhr c.t (oder ausnahmsweise in JDC R. 1.281 Seminarraum Juridicum, Eingang Schillerstrasse 1 in 91054 Erlangen als Präsenzmeeting) statt (1. Termin: 21. Oktober 2021). Anmeldung Die Anmeldung zu diesem Proseminar ist über StudOn möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Fragen? Prof. Dr. Axel Adrian, Notar
(über Kanzlei)
Königstraße 21, 90402 Nürnberg
Tel. 0911/23086-0
E-Mail: axel.adrian@fau.de
- Inhalt:
- Im Proseminar wird in den ersten Stunden vermittelt, wie neben wissenschaftlichem Arbeiten das juristische Denken und die Rechtspraxis funktionieren. Sodann geht es um Fragen der juristischen Methodenlehre und der Argumentationstheorie als solche, einer mittlerweile etablierten philosophischen Disziplin, um Einsichten in das juristische Argumentieren zu erhalten.
Es geht dabei thematisch beispielsweise darum, ob der Begriff des Arguments überhaupt definiert werden kann, ob man Kriterien für „gültige“ Argumente festlegen kann, ob „überzeugende“ von nur „überredenden“ Argumenten unterschieden werden können, etc. Schließlich werden auch philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und zur Erkenntnistheorie aufgezeigt. Wie haben sich z.B. die Kriterien wissenschaftlicher Prüfbarkeit ausgehend von der Intuition, über die Verifikation und Falsifikation bis hin zur Frage der Rationalität von Argumenten verändert? Am Ende werden dann die Themen vergeben, wie z.B. • Argumentationstheorie nach Aristoteles – Theorie mit Logik vs. Praxis mit Rhetorik
• Der Justizsyllogismus –Fremdkörper in der Argumentationstheorie des Aristoteles?
• Stephen Toulmin “The Use of Argument”
• Chaim Perelman “La nouvelle rhétorique. Traité de l`argumentation”
• Charles Hamblin “Fallacies”
• Die Erweiterung der Logik in der Argumentationstheorie durch Trudy Govier und Christoph Lumer
• Manfred Kienpointers “Alltagslogik” und die Rationalisierung der Rhetorik durch 60 Argumentationsmuster
• Der Begriff des Arguments nach Harald Wohlrapp
• Welche Versuche gibt es juristisches Argumentieren mit Maschinen zu simulieren?
• Überblick über die (wissenschaftstheoretische) Entwicklung der Rechtsinformatik
• Was ist der Unterschied zwischen symbolischer und subsymbolischer KI?
• Die Formalisierung juristischer Argumente zur Verarbeitung mit Maschinen
• Beispielhafte Erläuterung von regelbasierten und statistischen NLP-Tools
• Was ist Rule-Based-Reasoning?
• Was ist Case-Based-Reasoning?
• Was ist Argumentation Mining?
• Juristische Argumentation und die Idee des Cognitive Computing von Kevin D. Ashley (AI and legal analytics)
• Was ist der Unterschied von Machinelearning und Deeplearning?
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Proseminar "Strafrecht, Kunst und Popkultur" -
- Dozent/in:
- Florian Nicolai
- Angaben:
- Proseminar, nur Fachstudium
- Termine:
- Einzeltermine am 29.10.2021, 14:00 - 18:00, JDC R 1.282
5.11.2021, 13:00 - 20:00, JDC R 1.282
14.1.2022, 14:00 - 20:00, JDC R 1.282
15.1.2022, 10:00 - 16:00, JDC R 2.282
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Proseminar "Fake-News, Hate Speech und Verschwörungstheorien" - was (er)trägt die Meinungsfreiheit? -
- Dozent/in:
- Martin Gronemann
- Angaben:
- Proseminar, 2,5 SWS, Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt; die Anmeldung erfolgt ausschließlich über StudOn.
- Termine:
- Einzeltermine am 22.10.2021, 29.10.2021, 14:00 - 18:00, JDC R 2.281
28.1.2022, 14:00 - 20:00, JDC R 2.281
29.1.2022, 10:00 - 17:00, JDC R 2.281
- Inhalt:
- "Bill Gates will die Menschheit chippen“ und „die BRD ist eine GmbH“. Wer glaubt, dass die
Unterstützer dieser Aussagen und Thesen verschwindend gering sind, der täuscht. So hat bspw.
der Telegram-Kanal der „QAnon-Bewegung“ mittlerweile um die 155.000 Follower. Eine
alarmierende Reichweite. Zugleich treten Anhänger dieser und anderer extremistischer
Bewegungen immer öfter auch öffentlich, zumeist in den Kommentarspalten sozialer Medien, auf,
wodurch eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten ist.
All das macht auch deutlich, wie strapaziert die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen sind. Es gibt
also genügend Anlass, sich vertieft mit einem der wohl wichtigsten Grundrechte unserer
Demokratie auseinanderzusetzen und einmal die Frage zu wagen, wie weit Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.
GG reicht und wie sich die Demokratie gegenüber extremistischen Äußerungen zur Wehr setzen
kann.
Hierfür soll durch ein weites Spektrum an Themen, die Brücke von den Grundlagen der
Meinungsfreiheit zu aktuellen Entwicklungen (bspw. Gesetz zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, Netzwerkdurchsetzungsgesetz) geschlagen werden.
Den Teilnehmenden soll es hierdurch ermöglicht werden, grundlegende Probleme um das
Grundrecht vertiefend aufzuarbeiten, den wissenschaftlichen Meinungsstand bzgl. aktueller
Themen zu eruieren und diesen einer eigenen Wertung zu unterziehen.
Hierbei soll auch die
rechtswissenschaftliche Analyse neuester Entscheidungen des BVerfG mit einfließen.Ablauf und Hinweise
• Am ersten Termin (22.10.21) werden den Teilnehmenden Thema und Gang der Veranstaltung
näher erläutert; hierfür werden die grundlegenden Inhalte der Grundrechte wiederholt.
• Der Schwerpunkt des zweiten Termins (29.10.21) liegt auf den Grundlagen des
wissenschaftlichen Arbeitens, der Recherche und der Arbeit mit Quellen.
• Im Anschluss an den zweiten Termin erfolgt die Themenvergabe per E-Mail. Der
Vergabezeitpunkt kann individuell bestimmt werden, jedoch ist der letztmögliche Abholtermin
sechs Wochen vor den ersten Vorträgen (17.12.21). Jeweils vier Wochen später sind die
schriftlichen Proseminararbeiten (Umfang: 15 bis 20 Seiten) abzugeben. Es besteht die
Möglichkeit zur Besprechung der Gliederung der jeweils anzufertigenden Arbeit.
• In den Folgeveranstaltungen (28.1./29.1.2021) finden die mündlichen Themenvorstellungen
(Vortragslänge: 15 bis 20 Minuten) statt, an die sich jeweils eine Diskussion in der Gruppe
anschließt (jeweils ca. 10 bis 15 Minuten).
• Als Vorbereitung für das spätere Seminar erhalten die Studierenden eine ausführliche
schriftliche Auswertung ihrer individuellen Leistung und die Möglichkeit zu einem persönlichen
Gespräch.
• Auf die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar als Voraussetzung für die Teilnahme am
Schwerpunktseminar gemäß § 10 Abs. 1 S. 2, Abs. 5 StudO RW wird hingewiesen. Der Nachweis
über die erfolgreiche Teilnahme setzt gemäß § 10 Abs. 5 S. 2 StudO RW voraus: Die Anfertigung
einer schriftlichen Proseminararbeit, die mindestens mit der Note ausreichend (4 Punkte)
bewertet worden ist, ein Referat und die regelmäßige Anwesenheit während der
Proseminarveranstaltungen.
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Proseminar "Der Verfassungsstaat in der Krise" [PS] -
- Dozent/in:
- Dominik Luck
- Angaben:
- Proseminar, Schein, Frühstudium
- Termine:
- Einzeltermine am 20.10.2021, 27.10.2021, 10:00 - 13:00, JDC R 1.281
10.11.2021, 10:00 - 12:00, JDC R 1.282
11.11.2021, 10:00 - 12:00, KH 2.012
15.1.2022, 22.1.2022, 9:00 - 14:00, JDC R 1.282
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UnivIS ist ein Produkt der Config eG, Buckenhof |
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