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Berufspraktische Tätigkeit (Prüfungsordnungsmodul)7.5 ECTS
(englische Bezeichnung: Practical Internship)

Die Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen, so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind. Zusätzlich kann eine allgemeine Modulbeschreibung, die übergreifend für alle konkreten (UnivIS-)Module gilt, enthalten sein. Die konkreten Modulbeschreibungen mit Angaben zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungsdetails sind unter den zugeordneten UnivIS-Modulen zu finden.


Inhalt:

Für den Bachelorstudiengang ist eine berufspraktische Tätigkeit von insgesamt mindestens 8 Wochen Dauer nötig. Betriebstechnisches Praktikum: Eingliederung der Studierenden in ein Arbeitsumfeld mit überwiegend ausführendem Tätigkeitscharakter, z.B. Montage, Inbetriebnahme, In- standhaltung, Reparatur, Prüfung und Qualitätskontrolle, Anlagenbetrieb, ... Ingenieurnahes Praktikum: Eingliederung der Studierenden in das Arbeitsumfeld von Ingenieuren und Ingenieurinnen oder entsprechend qualifizierten Personen mit überwiegend entwickelndem, planendem oder lenkendem Tätigkeitscharakter, z.B. Forschung,Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Versuch, Projektierung, Programmierung, Produktionsplanung, Produktionssteuerung, Logistik, Betriebsleitung, Ingenieurdienstleistungen, ... Während des Bachelor-Studienganges können betriebstechnische und ingenieurnahe Praktika anerkannt werden.

Lernziele und Kompetenzen:

Die Studierenden erhalten Einblicke in die Organisation und soziale Struktur eines Industriebetriebs und werden an die berufliche Tätigkeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren herangeführt.

Organisatorisches:

Nach der Ableistung eines Praktikumsabschnitts sollten die Nachweise möglichst bald dem Praktikumsamt zur Anerkennung vorgelegt werden, damit eventuell nicht sachgemäße Nachweise noch ohne größere Mühe korrigiert werden können.
Das Praktikumsamt vermittelt keine Praktikumsstellen, stellt aber eine Liste mit Firmenkontaktadressen zur Verfügung. Hinweise über eine sachgerechte Vorgehensweise können den Praktikumsrichtlinien entnommen werden, darüber hinaus steht das Studien-Service-Center, Praktikumsamt, für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Die Ableistung eines Praktikums vor Studienbeginn ist nicht sinvoll.
Die Wahl geeigneter Ausbildungsstellen bleibt den Studierenden selbst überlassen. Eine Ausbildung in Hochschuleinrichtungen, im eigenen oder elterlichen Betrieb sowie im Betrieb des Ehegatten ist nicht möglich. Das Praktikumsamt tritt nicht als Vermittler auf, kann aber für viele Orte im Einzugsgebiet der Universität Erlangen-Nürnberg eine Liste mit geeigneten Betrieben zur Verfügung stellen. Bei auftretenden Schwierigkeiten können im Allgemeinen die Industrie- und Handelskammern beraten.
Den Studierenden wird empfohlen, mit dem Betrieb einen Ausbildungsvertrag abzuschließen.
Für eine eventuelle Ausbildungsförderung nach BAföG vor Beginn des Studiums ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks in Erlangen zuständig.


Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:

  1. Informations- und Kommunikationstechnik (Bachelor of Science)
    (Po-Vers. 2009 | TechFak | Informations- und Kommunikationstechnik (Bachelor of Science) | Gesamtkonto | Wahlpflichtmodule, Wahlmodule, Seminar, Praktika, Bachelorarbeit | Berufspraktische Tätigkeit)

Studien-/Prüfungsleistungen:

    Berufspraktische Tätigkeit (Prüfungsnummer: 1995)
    (englische Bezeichnung: Practical Internship)
    Studienleistung, Praktikumsleistung, Dauer: 8 Monate, unbenotet, 7.5 Leistungspunkte
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