Dieser Kurs ist Bestandteil der Pflichtausbildung, und erfüllt die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).WICHTIG: Der erfolgreiche Abschluss dieses Kurses berechtigt nicht zur Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.
Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nur die Pflichtausbildung absolvieren möchten, und kein Interesse haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen. Studierende, die vor haben, nach der Pflichtausbildung an den Kursen der erweiterten Fachsprachausbildung teilnehmen, und Zertifikate erwerben möchten, sollten den Kurs Introduction to English Legal Language belegen.
Infoblatt: Entscheidungshilfe für die Kurswahl
ANMELDUNG
Eine rechtzeitige Kursanmeldung ist obligatorisch (bis spätestens 22. Oktober 2021, bitte Anmeldephasen ab 28. September beachten) online über StudOn
Teilnahmeberechtigte Studierende sollen sich möglichst während der ersten Anmeldephase im Zeitraum vom 28. September - . März anmelden. Die Plätze in den einzelnen Kursgruppen werden ggf. im Losverfahren vergeben. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt in dieser Phase keine Rolle. In der zweiten Anmeldephase ab dem 6. Oktober werden Anmeldungen für Restplätze in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Kursbeginn in der 2. Vorlesungswoche.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Studierende, die im Einstufungstest weniger als Level 2 erreicht haben, dürfen ebenfalls an diesem Kurs teilnehmen wenn sie:
oder
ANWESENHEIT
Um diesen Kurs erfolgreich abzuschließen ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich. Im Kurs besteht daher Anwesenheitspflicht gemäß den Richtlinien der Universität
Diese sind maßgeblich für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
PRÜFUNG
Die Abschlussklausur (schriftliche Prüfung, 60 Minuten) findet für alle Gruppen am Samstag, 5. Februar 2022 statt.
Eine Prüfungsanmeldung über mein campus ist während des regulären Anmeldezeitraums zwingend erforderlich. Die Prüfungsnummer ist 30476.
LEISTUNGSNACHWEIS
Studierende, die diesen Kurs erfolgreich abschließen, erfüllen die Mindestanforderung der Prüfungsordnung (§ 24 Abs. 2 JAPO, Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Der Nachweis, der bei der Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung vorzulegen ist, wird in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch die Leistungen z.B. in den Übungen für Fortgeschrittene enthält.
WIEDERHOLUNGSMÖGLICHKEIT / FOLGEN EINER NICHT BESTANDENEN PRÜFUNG
Dieser Kurs wird jedes Semester angeboten. Eine nicht bestandene Prüfung muss ggf. wiederholt werden. Teilnehmer, die die Prüfung mit der Gesamtnote 5,0 nicht bestehen (= weniger als 50% der Punkte), müssen den gesamten Kurs wiederholen. Teilnehmer, die die Prüfung mit der Gesamtnote 4,7 nicht bestehen (= mindestens 50% der Punkte), dürfen - im Ermessen des Kursleiters / der Kursleiterin - die Prüfung zum nächsten regulären Termin (im Juli 2022) wiederholen, ohne den Kurs nochmal besuchen zu müssen. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.