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Rechtliche Grundlagen der Start-up-Unternehmen
- Dozent/in
- Dr. jur. David Bartlitz, Akad. Rat
- Angaben
- Vorlesung
3 SWS, benoteter Schein, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 5
nur Fachstudium, geeignet als Schlüsselqualifikation, Sprache Deutsch, Die Veranstaltung kann entweder im Master Management sowie Master FACT mit Prüfungsleistung (Präsentation) oder im Master FACT als Schlüsselqualifikation ohne Prüfungsleistung (regelmäßige Teilnahme sowie engagierte Mitarbeit) belegt werden
Zeit und Ort: Einzeltermine am 24.7.2020 10:00 - 18:00, LG H6 BISSANTZ-Hörsaal (240 Plätze); 25.7.2020 9:00 - 14:00, FG 0.015 (144 Plätze)
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- In der Veranstaltung vorausgesetzt wird die Teilnahme an den Bachelorveranstaltungen Grundlagen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts (Recht I) oder Wirtschaftsprivatrecht (Recht II) oder einer vergleichbaren Veranstaltung über die Grundlagen des Zivilrechts, die mit mindestens 5 ECTS bewertet wird.
- Inhalt
- Anders als in klassischen juristischen Lehrveranstaltungen wird in der Vorlesung nicht ein bestimmtes Rechtsgebiet systematisch dargestellt.
Vielmehr geht es darum, den Teilnehmern die juristischen Kenntnisse
und Kompetenzen zu vermitteln, die bei der Neugründung von
Unternehmen (sog. Start-up-Unternehmen) gefordert sind.
Inhaltliche Schwerpunkte werden im Einzelnen sein:
• Die Wahl der (richtigen) Rechtsform
• Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
• Das Verfahren der Errichtung der Gesellschaft
• Die Beschaffung von Eigenkapital bei Investoren
- Empfohlene Literatur
- Wird im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben.
- ECTS-Informationen:
- Credits: 5
- Zusätzliche Informationen
- Schlagwörter: Start-up; Start-ups; startup; startups; Start-up-Unternehmen; Start-up Unternehmen
Erwartete Teilnehmerzahl: 30, Maximale Teilnehmerzahl: 30
www: https://www.precht.rw.fau.de
- Institution: Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht
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