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  Römische Rechtsgeschichte

Lecturer
Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler

Details
Vorlesung
Online
2 cred.h
nur Fachstudium, Sprache Deutsch, Zwischenprüfung, 09.02.2021, Anmeldung zur Zwischenprüfung über mein campus erforderlich
Zeit: Tue 12:00 - 14:00, JDC R 2.282

Fields of study
WPF JUR-GS-W 1
WPF JUR-GS-S 2

Prerequisites / Organisational information
Die Vorlesung ist für Studienanfänger geeignet. Am Ende des Semesters findet eine Zwischenprüfungsklausur über zwei Zeitstunden statt, welche die Teilprüfung im Grundlagenfach gem. § 7 II ZwPO abdeckt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung setzt eine Anmeldung über das Internet voraus. Die Termine für diese Anmeldung werden im Schaukasten zur Zwischenprüfung auf dem Flur des Dekanats und auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaft bekanntgegeben. Zuständig für die Anmeldung ist das Prüfungsamt der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Fachbereich Rechtswissenschaft. Weiterführende Informationen finden Sie unter der URL http://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/pruefungsamt/rw/jura/.

Contents
Das römische Recht hat über die Brücke der sog. „Rezeption“ die kontinentaleuropäischen Privatrechtsordnungen und insbesondere das deutsche BGB entscheidend geprägt. Die Vorlesung beschäftigt sich zunächst mit dem Gegenstand dieser Rezeption, dem Gesetzgebungswerk Justinians aus dem 6. nachchristlichen Jahrhundert, sowie dem Vorgang der Wiederentdeckung der justinianischen Quellen im Mittelalter und ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung bis ins 19. Jahrhundert hin zu der Form, in der sie schließlich Eingang in das BGB gefunden haben. Nach diesem Ausflug in die neuere Privatrechtsgeschichte wird erörtert, was sich römischen Juristen unter „Recht“ und „Gerechtigkeit“ vorgestellt haben. Weiter soll der verfassungsmäßige Rahmen untersucht werden, innerhalb dessen sich eine so wirkungsmächtige und lange nachwirkende Privatrechtsordnung entwickeln konnte. Dabei wird auch auf die römische Rechtswissenschaft und ihre Protagonisten eingegangen werden. Schließlich wird der römische Zivilprozeß dargestellt, dessen spezifischer Ausgestaltung das römische Privatrecht nach Mommsen „seine logische und praktische Schärfe und Bestimmtheit wesentlich zu verdanken“ hat.

Additional information
Expected participants: 80

Department: Chair of Civil Law, Roman Law and Ancient Legal History (Prof. Dr. Spengler)
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