Folgende Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden. Der Kurs Introduzione all'italiano giuridico erfüllt die Mindestanforderungen des § 24 JAPO (2003) (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs:
OBLIGATORISCHE KURSANMELDUNG: über Oktis EINSTUFUNGSTEST: Verfügbare Termine und Anmeldung über Oktis Weitere Informationen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für
Juristen finden Sie unter http://www.jurasprachen.de Kontakt
Inhaltliche Fragen zu den einzelnen Kursen richten Sie bitte an die entsprechenden Lehrkräfte
Bei Fragen zur Kurswahl, Kursanmeldung, Ihrem Einstufungstestergebnis, oder zur Anrechnung bisheriger Leistungen: rewi-kontakt@jurasprachen.de
Bei technischen Problemen mit Oktis, bzw. mit Ihrem Oktis-Zugang ist ausschließlich der Oktis-Support zuständig: sz@oktis.de / Tel: 09131 85-24000
Denken Sie bitte daran, in Ihrer Email stets einen aussagekräftigen Betreff sowie Ihre Matrikelnummer anzugeben!
|