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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
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Einführung in das Türkische Recht I (Blockveranstaltung) [TR I] -
- Dozent/in:
- Ali Yarayan
- Angaben:
- Übung, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 2,5, nur Fachstudium, Zulassung ab dem 3. Semester
- Termine:
- Blockveranstaltung 22.2.2021-26.2.2021 Mo, Di, Fr, 8:00 - 18:00, JDC R 1.281
Blockseminar vom 22. - 23.02.2021; 8:00 - 18:00 Uhr, per Zoom (die Abschlussklausur beginnt am 26.02.2021 um 9:00 Uhr s.t. im Raum 1.281)
- Studienrichtungen / Studienfächer:
- WPF JUR-GS-S 4
WPF JUR-GS-W 3
- Voraussetzungen / Organisatorisches:
- Die Einführung in die türkische Rechtssprache wird in türkischer Sprache gehalten. Daher ist die Kenntnis der türkischen Sprache in Wort und Schrift notwendig. Einstufungstests sind nicht vorgesehen. Der Kurs richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur gestellt. Ziel ist die Erlangung des Leistungsnachweises über die fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen gem. § 24 Abs. 2 JAPO (2003). Eine Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung wird im nächsten Semester stattfinden. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, IPR und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Mathias Rohe) unter zr2@jura.uni-erlangen.de; gerne auch unter Angabe der Absender-E-Mail-Adresse formlos und schriftlich via Posteingangskasten im Foyer des Juridicums oder unter StudOn.
- Inhalt:
- Behandelt werden die Einführung in das türkische Recht und das türkische Zivilgesetzbuch in Auszügen (Recht der Personen, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht).
- Empfohlene Literatur:
- Literaturangaben werden den Teilnehmern vor und während der Veranstaltung mitgeteilt.
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Islamisches Recht I - NOS 22 -
- Dozent/in:
- Mathias Rohe
- Angaben:
- Vorlesung, 2 SWS, für Anfänger geeignet, Modul NOS 22 für MA Nahoststudien; vorerst nicht in Präsenzform
- Termine:
- Di, 14:15 - 15:45, JDC R 1.281
Wichtig: Ernsthaft an dieser Veranstaltung Interessierte melden sich bitte unbedingt vorab unter zr2@fau.de.
- Studienrichtungen / Studienfächer:
- WPF JUR-SP2-EUR 6
WPF JUR-SP4-GRDL 6
- Voraussetzungen / Organisatorisches:
- Die Vorlesung Islamisches Recht I richtet sich nach dem Studienplan an Studierende der Rechtswissenschaften des 7. oder 8. Fachsemesters. Sie ist daneben für Studierende geeignet, die sich in unterschiedlichen Studiengängen mit dem Orient beschäftigen sowie für den Studiengang Islamische Religionslehre. Besondere Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich, Arabischkenntnisse sind aber nützlich.
Prüfung:
Für Studierende, die eine Abschlussprüfung benötigen, wird nach Anforderungen der jeweiligen Prüfungsordnung eine schriftliche oder mündliche Prüfung angeboten.
- Inhalt:
- Die Vorlesung Islamisches Recht I führt in die Grundlagen der Materie ein. Sie befasst sich mit der Entstehung des islamischen Rechts im Hinblick auf Institutionenbildung und Rechtsquellenlehre. Sodann werden die wichtigsten Bereiche des traditionell islamischen Rechts (Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Straf- und Deliktsrecht, Vorformen von Staats- und Verwaltungsrecht) behandelt. Abgedeckt wird der Zeitraum vom 7. bis zum 19. Jahrhundert. Die anschließende Reformperiode und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart schließt sich in der Vorlesung Islamisches Recht II an.
- Empfohlene Literatur:
- Eine Liste mit Literaturhinweisen wird zu Beginn der Vorlesung verteilt.
Mathias Rohe: Das islamische Recht - Geschichte und Gegenwart; 3. Auflage, C.H. Beck, München 2011.
Einschlägige Werke finden sich unter den Signaturen IsR I und IsR II.
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