Dieser Kurs ist Bestandteil der Pflichtausbildung, und erfüllt die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).WICHTIG: Der erfolgreiche Abschluss dieses Kurses berechtigt nicht zur Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.
Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nur die Pflichtausbildung absolvieren möchten, und kein Interesse haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen. Studierende, die vor haben, nach der Pflichtausbildung an den Kursen der erweiterten Fachsprachausbildung teilnehmen, und Zertifikate erwerben möchten, sollten den Kurs Introduction to English Legal Language belegen.
Infoblatt: Entscheidungshilfe für die Kurswahl
ANMELDUNG
Eine rechtzeitige Kursanmeldung ist obligatorisch (bis spätestens 24. April 2020, bitte Anmeldephasen ab 31. März beachten) online über StudOn
Teilnahmeberechtigte Studierende sollen sich möglichst während der ersten Anmeldephase im Zeitraum vom 31. März - 6. April anmelden. Die Plätze in den einzelnen Kursen werden ggf. im Losverfahren vergeben. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt in dieser Phase keine Rolle. In der zweiten Anmeldephase ab dem 8. April werden Anmeldungen für Restplätze in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Kursbeginn in der 2. Vorlesungswoche ab 29. April 2020.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Studierende, die im Einstufungstest weniger als Level 2 erreicht haben, dürfen im folgenden Fall ebenfalls an diesem Kurs teilnehmen:
oder
ANWESENHEIT
Um diesen Kurs erfolgreich abzuschließen ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich. Im Kurs besteht daher Anwesenheitspflicht gemäß den Richtlinien der Universität.
und sind maßgeblich für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Beachten Sie bitte, dass u.U. nicht alle prüfungsrelevanten Kursmaterialien über StudOn zur Verfügung gestellt werden. Kursteilnehmer sind grundsätzlich selber dafür verantwortlich, versäumte Sitzungen selbständig nachzuholen sowie fehlende Kursmaterialien zu besorgen.
PRÜFUNG
Die Abschlussklausur (schriftliche Prüfung, 60 Minuten) findet für alle Gruppen am Samstag, 18. Juli 2020 um 10:00 Uhr statt.
Eine Prüfungsanmeldung über mein campus ist zwingend erforderlich (Anmeldezeitraum: Montag, 8. Juni (00:01) bis Freitag, 26. Juni (12 Uhr)). Die Prüfungsnummer ist 30476.
LEISTUNGSNACHWEIS
Studierende, die diesen Kurs erfolgreich abschließen, erfüllen die Mindestanforderung der Prüfungsordnung (§ 24 Abs. 2 JAPO, Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Den Nachweis können Sie in mein campus abrufen.
WIEDERHOLUNGSMÖGLICHKEIT / FOLGEN EINER NICHT BESTANDENEN PRÜFUNG
Dieser Kurs wird jedes Semester angeboten. Eine nicht bestandene Prüfung muss ggf. wiederholt werden. Teilnehmer, die die Prüfung mit der Gesamtnote 5,0 nicht bestehen (= weniger als 50% der Punkte), müssen den gesamten Kurs wiederholen. Teilnehmer, die die Prüfung mit der Gesamtnote 4,7 nicht bestehen (= mindestens 50% der Punkte), dürfen - im Ermessen des Kursleiters / der Kursleiterin - die Prüfung zum nächsten regulären Termin (am Samstag, 30. Januar 2021) wiederholen, ohne den Kurs nochmal besuchen zu müssen. Teilnehmer müssen in diesem Fall unbedingt einen Termin mit ihrem/r Kursleiter/in vereinbaren, um die nicht-bestandene Prüfung einzusehen und zu besprechen. Wird die Prüfung in solchen Fällen nicht zum nächstmöglichen Termin abgelegt, muss ggf. der gesamte Kurs wiederholt werden. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.