Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des 6. Semesters begonnen werden. Hierzu müssen mindestens 130 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. (Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss auf Antrag). Die Bachelorarbeit soll ein wissenschaftliches Thema aus dem Bereich des Maschinenbaus behandeln und muss unter der Betreuung einer an der Technischen Fakultät hauptamtlich beschäftigten Lehrperson durchgeführt werden, die eines der gewählten Wahlpflichtmodule (B 19 - B 22) vertritt. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit sind in einem ca. 20-minütigen Vortrag im Rahmen eines Hauptseminars vorzustellen. (FPO MB § 41f)
Die Bachelorarbeit ist in ihrer Anforderung so zu stellen, dass sie in ca. 360 Stunden bearbeitet werden kann (FPO MB § 42). Die Zeit von der Vergabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt fünf Monate; sie kann auf Antrag mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers um einen Monat verlängert werden (ABMPO § 27).
Prüfungsordnungsversion:
Maschinenbau (Bachelor of Science) (2009w)
nur Module im
Semester (gemäß Musterstudienplan)
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