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Vertiefung Zivilrecht 1: IPR (RUW-7061)5 ECTS (Prüfungsordnungsmodul: Vertiefung Zivilrecht 1: IPR)
Modulverantwortliche/r: Mathias Rohe Lehrende:
Mathias Rohe
Start semester: |
WS 2015/2016 | Duration: |
1 semester | Cycle: |
jährlich (WS) |
Präsenzzeit: |
30 Std. | Eigenstudium: |
120 Std. | Language: |
Deutsch |
Lectures:
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Internationales Privatrecht I
(Vorlesung, 2 SWS, Mathias Rohe, Mon, 14:15 - 16:00, JDC R 2.282; Schriftliche Prüfung in IPR I (zugleich Wiederholungsprüfung): 1.2. um 16 Uhr s.t. im Raum JDC 2.282. Zugelassene Hilfsmittel: Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht; und ferner: Bürgerliches Gesetzbuch (dtv) oder Schönfelder, Deutsche Gesetze oder Zivilrecht. Wirtschaftsrecht (NomosGesetze). Die Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzubringen.)
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Prüfung IPR I
(Prüfung, Anwesenheitspflicht, Mathias Rohe, single appointment on 1.2.2016, 16:00 - 18:00, JDC R 2.282; single appointment on 1.2.2016)
Empfohlene Voraussetzungen:
Kenntnisse im Allgemeinen Teil des BGB, im Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht und im Mobiliarsachenrecht
Inhalt:
1. Ordnungsaufgaben und Regelungstechniken des IPR
2. Internationales Deliktsrecht
3. Internationales Vertragsrecht
4. Internationales Sachenrecht
5. Internationales Gesellschaftsrecht und grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit
Lernziele und Kompetenzen:
Die Studierenden verstehen den Grund für die Schaffung
kollisionsrechtlicher Normen sowie ihren
Regelungsmechanismus. Sie kennen die normprägenden,
teilweise gegenläufigen Interessen des Rechtsverkehrs sowie
die Wege ihres Ausgleichs. Sie beherrschen die allgemeinen
Methoden der Qualifikation wirtschaftsrechtlich relevanter
Sachverhalte und ihrer Anknüpfung im System der Rom-I- und
der Rom-II-VO sowie des EGBGB. Die Studierenden bewerten
den grenzüberschreitenden Sachverhalt, um das anwendbare
Sachrecht zu identifizieren. Sie legen Kollisionsnormen aus,
grenzen ihre Anwendungsbereiche voneinander ab und lösen
Probleme aus der rechtsgestalterischen Praxis in
Zusammenhang etwa mit Rechtswahlklauseln,
Auslandsbeurkundungen und Gesellschaftssitzverlegungen. Sie
reflektieren das anwendbare Sachrecht unter dem Gesichtspunkt
der Vereinbarkeit mit dem nationalen Recht. Sie identifizieren
schließlich Besonderheiten, die sich in kauf-, arbeits- und
verbraucherrechtlichen Kontexten stellen. Sie vergleichen und
hinterfragen unterschiedliche Lösungswege im Rahmen von
Diskussionen.
Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben
Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:
- Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws)
(Po-Vers. 2015s | Pflichtbereich | Zivilrecht | Vertiefung Zivilrecht 1: IPR)
Studien-/Prüfungsleistungen:
Internationales Privatrecht I (Prüfungsnummer: 70602)
(englischer Titel: Private International Law I)
- Prüfungsleistung, Klausur, Dauer (in Minuten): 90 - 120, benotet
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 100.0 %
- Erstablegung: WS 2015/2016, 1. Wdh.: SS 2016 (nur für Wiederholer)
- Termin: 01.02.2016, 16:00 Uhr, Ort: wird in der letzten Januarwoche bekannt gegeben
Termin: 23.06.2016, 16:00 Uhr, Ort: 1.281
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