Dieser Kurs darf ausschließlich von eingeschriebenen Studierenden des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht (LLB) belegt werden, die den allgemeinen Teil des Sprachenmoduls bereits erfolgreich abgeschlossen haben (Prüfungen 79001 und 79002 bestanden)Der Kurs darf ggf. gleichzeitig mit Legal English for Students of Law and Economics LLB belegt werden.
ANMELDUNG
Eine rechtzeitige Kursanmeldung ist obligatorisch (bis spätestens 16.10.2015) online über StudOn
ANWESENHEIT
Um diesen Kurs erfolgreich abzuschließen ist eine regelmäßige und aktive Teilnahme erforderlich. Aus diesem Grund besteht Anwesenheitspflicht. Welche Leistungen Sie während des Kurses erbringen müssen, und wieviele Termine Sie maximal versäumen dürfen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, erfahren Sie in der ersten Sitzung. Beachten Sie bitte, dass u.U. nicht alle prüfungsrelevanten Kursmaterialien über StudOn zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmer sind selber verantwortlich, versäumte Sitzungen selbständig nachzuholen, fehlende Kursmaterialien zu besorgen, und Pflichtaufgaben ggf. nachzureichen.
PRÜFUNG
In diesem Kurs gibt es keine Abschlussprüfung. In die Endnote gehen eine Präsentation, ein in Gruppen erarbeitetes "Company File", das Ergenis eines Hör- und Leseverständnistests, sowie Punkte für die aktive Teilnahme am Unterricht ein. Die Leistungen müssen während des Semesters erbracht werden, die Termine und Fristen werden zu Beginn des Kurses bekannt gegeben.
Eine Prüfungsanmeldung über mein campus ist zwingend erforderlich (Anmeldezeitraum: Montag, 16. November (00:01) bis Freitag, 4. Dezember (12 Uhr)). Die Prüfungsnummer ist 70904 (Studienbeginn VOR dem WS 2014/2015), bzw. 79003 (Studienbeginn AB dem WS 2014/2015).
WIEDERHOLUNGSMÖGLICHKEIT
Dieser Kurs wird auch im Sommersemester 2016 angeboten. Teilnehmer, die den Kurs nicht bestehen, müssen bei einer Klausurnote von 5,0 den Kurs wiederholen. Wird die Note 4,7 erreicht, muss nur die Klausur am Ende des nächsten Semesters wiederholt werden. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.