Auszug aus § 43 Abs. 1 der FPO Informatik (Prüfungen des Masterstudiums): Das Nebenfach hat einen Umfang von 15 ECTS-Punkten. Wählbare Nebenfächer sind insbesondere die im Folgenden aufgeführten Fächer.
Im Benehmen mit der Studienkommission können weitere Nebenfächer im Umfang von 15 ECTS-Punkten durch den Prüfungsausschuss zugelassen werden, wenn das betreffende Fachgebiet durch mindestens einen Lehrstuhl an der Universität Erlangen-Nürnberg vertreten ist und in einem inhaltlichen oder berufspraktisch sinnvollen Zusammenhang mit der Informatik steht.
Im Nebenfach gewählte Module müssen einen Kompetenzgewinn gegenüber einem vorangegangenen Bachelorstudium und gegenüber den gewählten Modulen aus den vier Säulen des Wahlpflichtbereichs darstellen.