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Proseminar "Fake-News, Hate Speech und Verschwörungstheorien" - was (er)trägt die Meinungsfreiheit?
- Lecturer
- Martin Gronemann
- Details
- Proseminar
Präsenz 2,5 cred.h, Sprache Deutsch, Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt; die Anmeldung erfolgt ausschließlich über StudOn.
Time and place: single appointment on 22.10.2021, single appointment on 29.10.2021 14:00 - 18:00, JDC R 2.281; single appointment on 28.1.2022 14:00 - 20:00, JDC R 2.281; single appointment on 29.1.2022 10:00 - 17:00, JDC R 2.281
- Contents
- "Bill Gates will die Menschheit chippen“ und „die BRD ist eine GmbH“. Wer glaubt, dass die
Unterstützer dieser Aussagen und Thesen verschwindend gering sind, der täuscht. So hat bspw.
der Telegram-Kanal der „QAnon-Bewegung“ mittlerweile um die 155.000 Follower. Eine
alarmierende Reichweite. Zugleich treten Anhänger dieser und anderer extremistischer
Bewegungen immer öfter auch öffentlich, zumeist in den Kommentarspalten sozialer Medien, auf,
wodurch eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten ist.
All das macht auch deutlich, wie strapaziert die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen sind. Es gibt
also genügend Anlass, sich vertieft mit einem der wohl wichtigsten Grundrechte unserer
Demokratie auseinanderzusetzen und einmal die Frage zu wagen, wie weit Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.
GG reicht und wie sich die Demokratie gegenüber extremistischen Äußerungen zur Wehr setzen
kann.
Hierfür soll durch ein weites Spektrum an Themen, die Brücke von den Grundlagen der
Meinungsfreiheit zu aktuellen Entwicklungen (bspw. Gesetz zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, Netzwerkdurchsetzungsgesetz) geschlagen werden.
Den Teilnehmenden soll es hierdurch ermöglicht werden, grundlegende Probleme um das
Grundrecht vertiefend aufzuarbeiten, den wissenschaftlichen Meinungsstand bzgl. aktueller
Themen zu eruieren und diesen einer eigenen Wertung zu unterziehen.
Hierbei soll auch die
rechtswissenschaftliche Analyse neuester Entscheidungen des BVerfG mit einfließen.Ablauf und Hinweise
• Am ersten Termin (22.10.21) werden den Teilnehmenden Thema und Gang der Veranstaltung
näher erläutert; hierfür werden die grundlegenden Inhalte der Grundrechte wiederholt.
• Der Schwerpunkt des zweiten Termins (29.10.21) liegt auf den Grundlagen des
wissenschaftlichen Arbeitens, der Recherche und der Arbeit mit Quellen.
• Im Anschluss an den zweiten Termin erfolgt die Themenvergabe per E-Mail. Der
Vergabezeitpunkt kann individuell bestimmt werden, jedoch ist der letztmögliche Abholtermin
sechs Wochen vor den ersten Vorträgen (17.12.21). Jeweils vier Wochen später sind die
schriftlichen Proseminararbeiten (Umfang: 15 bis 20 Seiten) abzugeben. Es besteht die
Möglichkeit zur Besprechung der Gliederung der jeweils anzufertigenden Arbeit.
• In den Folgeveranstaltungen (28.1./29.1.2021) finden die mündlichen Themenvorstellungen
(Vortragslänge: 15 bis 20 Minuten) statt, an die sich jeweils eine Diskussion in der Gruppe
anschließt (jeweils ca. 10 bis 15 Minuten).
• Als Vorbereitung für das spätere Seminar erhalten die Studierenden eine ausführliche
schriftliche Auswertung ihrer individuellen Leistung und die Möglichkeit zu einem persönlichen
Gespräch.
• Auf die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar als Voraussetzung für die Teilnahme am
Schwerpunktseminar gemäß § 10 Abs. 1 S. 2, Abs. 5 StudO RW wird hingewiesen. Der Nachweis
über die erfolgreiche Teilnahme setzt gemäß § 10 Abs. 5 S. 2 StudO RW voraus: Die Anfertigung
einer schriftlichen Proseminararbeit, die mindestens mit der Note ausreichend (4 Punkte)
bewertet worden ist, ein Referat und die regelmäßige Anwesenheit während der
Proseminarveranstaltungen.
- Additional information
- Maximale Teilnehmerzahl: 15
- Department: Chair of Public Law and International Law (Prof. Dr. Krajewski)
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