Erläuterungen zu § 37 der FPO für den Bachelorstudiengang IuK:(3) Die Module Nr. 21 (Wahlpflichtmodule) sowie Nr. 25 (Seminar) und Nr. 26 (Praktikum) der Anlage 1 der FPO sind Module, die aus Katalogen gewählt werden müssen, die vom Prüfungsausschuss erstellt werden.
Die zur Wahl stehenden Module sind im Folgenden unter den Punkten "Wahlpflichtmodule aus Katalog für IuK", "Seminar für IuK-Studierende" und "Praktikum oder Projektarbeit" aufgelistet.