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Sprachen Wirtschaftsrecht (RUW-7900)10 ECTS (Prüfungsordnungsmodul: Sprachen Wirtschaftsrecht)
Lehrende:
Dozenten, Catherine Nowland, Francis Henry
Startsemester: |
WS 2015/2016 | Dauer: |
4 Semester | Turnus: |
halbjährlich (WS+SS) |
Präsenzzeit: |
120 Std. | Eigenstudium: |
180 Std. | Sprache: |
Englisch |
Lehrveranstaltungen:
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Englisch Level 2: Focus on Academic Speaking (WS 2015/2016)
(Übung, 2 SWS, Dozenten)
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Englisch Level 2: Focus on Academic Writing (WS 2015/2016)
(Übung, 2 SWS, Dozenten)
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Sprachenmodul WR: Business English for Students of Law and Economics LLB (WS 2015/2016)
(Übung, 2 SWS, Anwesenheitspflicht, Catherine Nowland, Di, 8:15 - 9:45, KH 0.014; ab 20.10.2015)
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Sprachenmodul WR: Legal English for Students of Law and Economics LLB (WS 2015/2016)
(Übung, 2 SWS, Anwesenheitspflicht, Francis Henry, Di, 16:15 - 17:45, SP 01.013 Schlossplatz 1; ab 20.10.2015)
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Sprachenmodul WR: Business English for Students of Law and Economics LLB (WS 2015/2016)
(Übung, 2 SWS, Anwesenheitspflicht, Catherine Nowland, Di, 8:15 - 9:45, KH 0.014; ab 20.10.2015)
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Sprachenmodul WR: Legal English for Students of Law and Economics LLB (WS 2015/2016)
(Übung, 2 SWS, Anwesenheitspflicht, Francis Henry, Di, 16:15 - 17:45, SP 01.013 Schlossplatz 1; ab 20.10.2015)
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Sprachenmodul WR: Legal English for Students of Law and Economics LLB (WS 2015/2016)
(Übung, 2 SWS, Anwesenheitspflicht, Francis Henry, Di, 16:15 - 17:45, SP 01.013 Schlossplatz 1; ab 20.10.2015)
Die allgemeine Modulbeschreibung des Prüfungsordnungsmoduls Sprachen Wirtschaftsrecht finden Sie hier. Empfohlene Voraussetzungen:
Pflichtbestandteil des Studiums ist das „Sprachenmodul Englisch“, das einen Umfang von
insgesamt 8 Semesterwochenstunden / 10 ECTS-Punkten hat, und mit dessen Abschluss
grundlegende fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse in den Fachgebieten Recht und
Wirtschaft bescheinigt werden. Die fachspezifischen Kurse verstehen sich dabei als
Sprachkurse mit juristischem, bzw. wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt. In diesen Kursen
steht die Vermittlung von juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten und der
entsprechenden Fachsprache im Vordergrund. Es sollen verschiedene wesentliche
Themenbereiche im Überblick behandelt und dabei alle vier Sprechfertigkeiten (Lesen,
Schreiben, Hören, Sprechen) geübt werden. Wichtig: Für die Fachsprachausbildung besteht Anwesenheitspflicht i.S.v. §6 Abs. 1 StPO/WR. Regelmäßige Anwesenheit zur Erfüllung der Anwesenheitspflicht liegt dann vor,
wenn nicht mehr als 15% der Unterrichtszeit versäumt wird. Ausführliche Informationen zum Sprachenmodul finden Sie in unserer aktuellen Broschüre,
die als pdf-Datei heruntergeladen werden kann: http://jurasprachen.de/wr-info Bei Fragen zum Sprachenmodul wenden Sie sich bitte an: wr-kontakt@jurasprachen.de
Inhalt:
- Das „Sprachenmodul“ besteht aus 4 Kursen ab Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, davon 2 allgemeine Englischkurse (2 x 2 SWS, 5 ECTS-Punkte) und 2 fachspezifische Englischkurse (2 x 2 SWS, 5 ECTS-Punkte)
Studierende wählen aus dem Angebot an allgemeinen Kursen für alle Studiengänge; die fachspezifischen Kurse sind besondere Kurse für den Studiengang Wirtschaftsrecht und können nicht durch andere Kurse des Sprachenzentrums ersetzt werden. Der allgemeine Teil des Moduls muss vor dem Besuch der Fachsprachkurse vollständig abgeschlossen worden sein.
Englischkurse können grundsätzlich erst ab dem 2. Fachsemester belegt werden.
Die Teilnahme an Englischkursen setzt die vorherige Teilnahme am Einstufungstest Englisch für Hörer aller Fakultäten voraus, der vorzugsweise vor Beginn des ersten Fachsemesters abzulegen ist: http://www.sz.fau.de/abteilungen/enghaf/news/einstufungstests
Studienfachwechsler, die bereits einen Einstufungstest abgelegt haben, müssen den Test nicht nocheinmal ablegen, sofern das Ergebnis zum Semester des ersten Kursbesuchs noch gültig ist (Gültigkeit 4 Semester) oder anrechenbare Kurse in Englisch bereits belegt wurden.
Zulassungsvoraussetzung für Kurse des Sprachenmoduls ist ein Einstufungstestergebnis Level 2 oder höher. Studierende, die Level 2 nicht erreichen, müssen zunächst allgemeine Englischkurse auf dem Level 0, bzw. 1 belegen. Studierende, die sehr gute allgemeine Sprachkenntnisse nachweisen können, haben wiederum die Möglichkeit, den allgemeinen Teil teilweise zu überspringen. Diese Möglichkeit wird in der Übersicht der erforderlichen Kurse entsprechend dem Einstufungstestergebnis (siehe unten) erläutert.
Für alle Kurse ist eine Anmeldung online erforderlich: http://www.sz.fau.de/abteilungen/enghaf/news/kursanmeldung
Die freiwillige Teilnahme an weiteren Englischkursen für Hörer aller Fakultäten ist jederzeit möglich, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind: http://www.sz.fau.de/abteilungen/enghaf/kursangebot/allgemein
Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:
- Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws): ab 2. Semester
(Po-Vers. 2015s | Pflichtbereich | Grundlagen | Sprachen Wirtschaftsrecht)
- Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws): ab 2. Semester
(Po-Vers. 2015s | Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) | Sprachen Wirtschaftsrecht)
Studien-/Prüfungsleistungen:
General English for Students of Law and Economics LLB - Course 1
- Prüfungsleistung, , Dauer (in Minuten): 60, benotet
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 25.0 %
- Prüfungssprache: Englisch
- Erstablegung: WS 2015/2016
General English for Students of Law and Economics LLB - Course 2
- Prüfungsleistung, , Dauer (in Minuten): 60, benotet
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 25.0 %
- Erstablegung: WS 2015/2016
Business English for Students of Law and Economics LLB
- Prüfungsleistung, , Dauer (in Minuten): 60, benotet
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 25.0 %
- Prüfungssprache: Englisch
- Erstablegung: WS 2015/2016
Legal English for Students of Law and Economics LLB
- Prüfungsleistung, , Dauer (in Minuten): 60, benotet
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 25.0 %
- Prüfungssprache: Englisch
- Erstablegung: WS 2015/2016
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