Industriepraktikum (Prüfungsordnungsmodul)10.0 ECTS (englische Bezeichnung: Internship / practical training on industry)
Die Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine
Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen,
so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind.
Inhalt:
Bei der Durchführung des Industriepraktikums soll ein Überblick über die verschiedenen Tätigkeiten in einer Firma durch Mitarbeit in Arbeits- bzw. Projektgruppen verschafft werden. Darüber hinaus sollen spezielle Fertigkeiten von Ingenieuren, ausgehend vom bereits im Studium erworbenen Wissen, erworben werden. Als Basis hierzu sollen die im Bachelorstudium erworbenen Fach- und Methodenkompetenzen umgesetzt werden. Wünschenswerte Tätigkeitsbereiche sind z.B. Chemische Produktion, Umweltschutz, Kontroll-Labor, Mess- und Regelungstechnik, Anlagenplanung, Konstruktion, Apparatefertigung, Instandsetzung, Kostenrechnung, Marktanalyse.
Lernziele und Kompetenzen:
Die Studierenden:
kennen typische Aufgabenstellungen in der chemischen, (bio)verfahrenstechnischen oder verwandten Industrie
kennen und nachvollziehen die Organisation und die soziale Struktur eines Industriebetriebes
erkennen die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Bereichen eines Unternehmens
setzen das bisher im Studium vermittelte Fachwissen in der industrielen Praxis um
reflektieren die Auswirkung ihres Handelns auf das Ergebnis der ihnen anvertrauten Aufgaben
analysieren die in der Industrie notwendigen Kenntnisse im Vergleich zu den Inhalten des eigenen Studiums
Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:
- Chemie- und Bioingenieurwesen (Master of Science)
(Po-Vers. 2015w | TechFak | Chemie- und Bioingenieurwesen (Master of Science) | Masterprüfung | Industriepraktikum)
Studien-/Prüfungsleistungen:
- Industriepraktikum (Prüfungsnummer: 1995)
(englische Bezeichnung: Internship / practical training on industry)
- Studienleistung, Praktikumsleistung, Dauer: 12 min, unbenotet, 10.0 Leistungspunkte
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