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Industriepraktikum (Prüfungsordnungsmodul)7.5 ECTS

Die Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen, so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind.


Inhalt:

Bei der Durchführung der berufspraktischen Tätigkeit soll ein Überblick über die verschiedenen Tätigkeiten in der Industrie durch Mitarbeit in Arbeits- bzw. Projektgruppen erhalten werden. Zudem sollen spezielle Fertigkeiten von Ingenieuren, ausgehend vom bereits im Studium erworbenen Wissen, erworben werden.

Lernziele und Kompetenzen:

Die Studierenden:

  • kennen typische Aufgabestellungen in der verfahrenstechnischen, elektrotechnischen, werkstofftechnischen oder verwandten Industrie

  • kennen und verstehen die Organisation und die soziale Struktur eines Industriebetriebes

  • wenden theoretische Kenntnisse an, um praktische Erfahrungen zu gewinnen

  • verstehen die Bedeutung von ihnen anvertrauten Aufgaben

    • analysieren die in der Industrie notwendigen Kenntnisse im Vergleich zu den Inhalten des eigenen Studiums


Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:

  1. Energietechnik (Bachelor of Science)
    (Po-Vers. 2015w | Bachelorprüfung | Industriepraktikum)

Studien-/Prüfungsleistungen:

    Industriepraktikum (Prüfungsnummer: 1995)
    Studienleistung, Praktikumsleistung, Dauer: 6 Monate, unbenotet, 7.5 Leistungspunkte

UnivIS-Module:

Diesem Prüfungsordnungsmodul wurden noch keine UnivIS-Module zugeordnet.

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