Industriepraktikum (Prüfungsordnungsmodul)7.5 ECTS (englische Bezeichnung: Internship / practical training on industry)
Die Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine
Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen,
so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind.
Inhalt:
Bei der Durchführung der berufspraktischen Tätigkeit soll ein Überblick über die verschiedenen Tätigkeiten in der Industrie durch Mitarbeit in Arbeits- bzw. Projektgruppen erhalten werden. Zudem sollen spezielle Fertigkeiten von Ingenieuren, ausgehend vom bereits im Studium erworbenen Wissen, erworben werden.
Lernziele und Kompetenzen:
Die Studierenden:
kennen typische Aufgabestellungen in der verfahrenstechnischen, elektrotechnischen, werkstofftechnischen oder verwandten Industrie
kennen und verstehen die Organisation und die soziale Struktur eines Industriebetriebes
wenden theoretische Kenntnisse an, um praktische Erfahrungen zu gewinnen
verstehen die Bedeutung von ihnen anvertrauten Aufgaben
analysieren die in der Industrie notwendigen Kenntnisse im Vergleich zu den Inhalten des eigenen Studiums
Organisatorisches:
Nähere Angaben finden Sie in den Praktikumsrichtlinien:
https://www.et.studium.fau.de/studierende/industriepraktikum/
Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:
- Energietechnik (Bachelor of Science)
(Po-Vers. 2015w | TechFak | Energietechnik (Bachelor of Science) | Gesamtkonto | Industriepraktikum)
Studien-/Prüfungsleistungen:
- Industriepraktikum (Prüfungsnummer: 1995)
(englische Bezeichnung: Internship / practical training on industry)
- Studienleistung, Praktikumsleistung, Dauer: 6 Monate, unbenotet, 7.5 Leistungspunkte
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