M8 Masterarbeit mit Vortrag (Prüfungsordnungsmodul)30 ECTSDie Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine
Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen,
so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind.
Organisatorisches:
Mit der Masterarbeit kann i.d.R. erst begonnen werden, wenn alle anderen Module bestanden sind (Ausnahmefälle vgl. FPO ME § 46; Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss). Die Masterarbeit sollte bevorzugt ein wissenschaftliches Thema aus einer der gewählten Vertiefungsrichtungen behandeln. Sie muss unter der Betreuung einer an der Technischen Fakultät hauptamtlich beschäftigten Lehrperson der Departments Maschinenbau, Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik oder Informatik durchgeführt werden, die am Studiengang Mechatronik beteiligt ist (FPO ME § 47). Die Masterarbeit ist in ihren Anforderungen so zu stellen, dass sie bei einer Bearbeitungszeit von ca. 900 Stunden innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden kann (FPO ME Anlage 2). Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens drei Monate verlängern (ABMPO § 31).
Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:
- Mechatronik (Master of Science): 4. Semester
(Po-Vers. 2012 | Masterprüfung | M8 Masterarbeit mit Vortrag)
Studien-/Prüfungsleistungen:
- M8 Masterarbeit mit Vortrag (Prüfungsnummer: 1999)
- schriftlich, Drittelnoten (mit 4,3), 30 Leistungspunkte
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 0.0 %
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