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Türkisch

 

Einführung in das Türkische Recht I (Blockveranstaltung) [TR I]

Dozent/in:
Ali Yarayan
Angaben:
Übung, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 2,5, nur Fachstudium, Zulassung ab dem 3. Semester
Termine:
Blockveranstaltung 7.10.2019-8.10.2019 Mo-Fr, Sa, So, 8:30 - 19:00, JDC R 1.281
Einzeltermin am 12.10.2019, 10:00 - 13:00, JDC R 1.281
Blockseminar vom 7. - 8.10.2019; 8:30 - 19:00 Uhr, Raum 1.281, Klausur am 12.10.2019 um 10:00 - 13:00 Uhr im Raum 1.281
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-GS-S 4
WPF JUR-GS-W 3
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Einführung in die türkische Rechtssprache wird in türkischer Sprache gehalten. Daher ist die Kenntnis der türkischen Sprache in Wort und Schrift notwendig. Einstufungstests sind nicht vorgesehen. Der Kurs richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur gestellt. Ziel ist die Erlangung des Leistungsnachweises über die fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen gem. § 24 Abs. 2 JAPO (2003). Eine Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung wird im nächsten Semester stattfinden. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, IPR und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Mathias Rohe) unter zr2@jura.uni-erlangen.de; gerne auch unter Angabe der Absender-E-Mail-Adresse formlos und schriftlich via Posteingangskasten im Foyer des Juridicums oder unter StudOn.
Inhalt:
Behandelt werden die Einführung in das türkische Recht und das türkische Zivilgesetzbuch in Auszügen (Recht der Personen, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht).
Empfohlene Literatur:
Literaturangaben werden den Teilnehmern vor und während der Veranstaltung mitgeteilt.



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