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Übungen

Nach § 24 Abs. 1 JAPO müssen die Studierenden für die Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilnehmen. Hierbei müssen im jeweiligen Fach eine Klausur und eine Hausarbeit erfolgreich abgelegt werden. An den Übungen für Fortgeschrittene ("Großer Schein“) kann nur teilnehmen, wer die Teilprüfung der Zwischenprüfung im jeweiligen Fach, eine der Abschlusshausarbeiten (egal in welchem Fach) und die erforderlichen Abschlussklausuren im jeweiligen Fach bestanden hat. Im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht sind je mindestens drei der vier Abschlussklausuren zu bestehen. Im Strafrecht müssen mindestens zwei der drei Abschlussklausuren bestanden werden.
Detailinformationen zu den Voraussetzungen der Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene erhalten Sie im Studienführer unter https://www.jura.rw.fau.de/studium/im-studium/studiengaenge/studiengang-rechtswissenschaft/leistungsnachweise/
 

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

UE; Do, 15:00 - 18:00, Großer HS, Henkestr.42, (außer Do 6.2.2020); Einzeltermine am 14.11.2019, 15:00 - 18:00, KH 2.016; 14.11.2019, 18:00 - 19:00, Großer HS, Henkestr.42; An den Klausurterminen 14.11.2019 und 12.12.2019 (15-18 Uhr) ist der Raum zusätzlich JDC 1.161 zusätzlich reserviert
PF JUR-HS-W ab 3
PF JUR-HS-S ab 4
Kett-Straub, G.  
 

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene [UE ÖR Fort.]

UE; 2 SWS; ECTS: 5; Do, 16:00 - 19:30, Audimax; bis zum 30.1.2020; Die Vorlesung ist 2-stündig, die Klausuren sind 3-stündig. Bitte beachten Sie die Hinweise bei studon.
PF JUR-HS-W 5
PF JUR-HS-S 6
Wegener, B.W.  
 

Übung Strafrechtliche Sanktionen

VORL; Mi, 10:00 - 12:00, JDC R 2.282, (außer Mi 8.1.2020); Einzeltermin am 8.1.2020, 10:00 - 12:00, JDC R 1.282; ab 23.10.2019
PF JUR-SP6-KRIMW ab 5 Kett-Straub, G.  


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