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Vorlesungsverzeichnis >> Sprachenzentrum >> Sprachkurse in Erlangen >> Englisch für alle Fakultäten (EASP) >> Englisch Level 2 >>

Englisch für den Studiengang Rechtswissenschaft (Pflichtausbildung)

Diese studienintegrierten Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden, und sind Bestandteil der Pflichtausbildung. Die erfolgreiche Teilnahme erfüllt die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Studierende müsssen nur einen dieser Kurse belegen um die Pflichtausbildung zu absolvieren.

Teilnahmevoraussetzung:

  • Einstufungstestergebnis Level 2, 3 oder 4

oder

  • 2 allgemeinsprachliche Englischkurse bzw. 4 SWS auf Level 1 bestanden

So wählen Sie den richtigen Kurs:

Introduction to English Legal Language [SZENL2LAWINTRO] erfüllt die Anforderungen der JAPO. Der erfolgreiche Abschluss dieses Kurses ist Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.

Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nach der Pflichtausbildung an den Kursen der erweiterten Fachsprachausbildung teilnehmen, und Zertifikate erwerben möchten.

Basic Legal English [SZENL2LAWBASIC] erfüllt die Anforderungen der JAPO, der erfolgreiche Abschluss des Kurses berechtigt aber nicht zur Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.

Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nur die Pflichtausbildung absolvieren möchten, und kein Interesse haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen.

Entscheidungshilfe für die Kurswahl

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Kursbeschreibungen.

Kursanmeldung über StudOn

 

Englisch Level 2 (JUR): Basic Legal English [SZENL2LAWBASIC]

Dozent/in:
Dozenten
Angaben:
Übung, 2 SWS, ECTS: 2,5, nur Fachstudium, Fachsprachkurs (Pflichtausbildung) Englisch gem. § 24 Abs. 2 JAPO; ab 3. Fachsemester Rechtswissenschaft; Einstufungstestergebnis: mindestens Level 2
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-GS-W ab 3
WPF JUR-GS-S ab 3
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Dieser Kurs ist Bestandteil der Pflichtausbildung, und erfüllt die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).

WICHTIG: Der erfolgreiche Abschluss dieses Kurses berechtigt nicht zur Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.

Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nur die Pflichtausbildung absolvieren möchten, und kein Interesse haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen. Studierende, die vor haben, nach der Pflichtausbildung an den Kursen der erweiterten Fachsprachausbildung teilnehmen, und Zertifikate erwerben möchten, sollten den Kurs Introduction to English Legal Language belegen.

Entscheidungshilfe für die Kurswahl

ANMELDUNG
Eine rechtzeitige Kursanmeldung ist obligatorisch (bis spätestens 21. Oktober 2022, bitte Anmeldephasen ab 27. September beachten) online über StudOn

Teilnahmeberechtigte Studierende sollen sich möglichst während der ersten Anmeldephase im Zeitraum vom 27. September - 3. Oktober anmelden. Die Plätze in den einzelnen Kursgruppen werden ggf. im Losverfahren vergeben. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt in dieser Phase keine Rolle. In der zweiten Anmeldephase ab dem 5. Oktober werden Anmeldungen für Restplätze in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Kursbeginn in der 2. Vorlesungswoche.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

  • Studium Rechtswissenschaft (Staatsexamen) ab 3. Fachsemester

  • Einstufungstestergebnis (Englisch EASP) mindestens Level 2

Studierende, die im Einstufungstest weniger als Level 2 erreicht haben, dürfen ebenfalls an diesem Kurs teilnehmen wenn sie 2 allgemeinsprachliche Englischkurse bzw. 4 SWS auf Level 1 bestanden haben.

ANWESENHEIT
Um diesen Kurs erfolgreich abzuschließen ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich. Im Kurs besteht daher Anwesenheitspflicht gemäß den Richtlinien der Universität Diese sind maßgeblich für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

PRÜFUNG
Die Abschlussklausur (schriftliche Prüfung, 60 Minuten) findet für alle Gruppen am Samstag, 4. Februar 2023 statt.

Eine Prüfungsanmeldung über campo ist während des regulären Anmeldezeitraums zwingend erforderlich. Die Prüfungsnummer ist 30476.

LEISTUNGSNACHWEIS
Studierende, die diesen Kurs erfolgreich abschließen, erfüllen die Mindestanforderung der Prüfungsordnung (§ 24 Abs. 2 JAPO, Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Der Nachweis, der bei der Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung vorzulegen ist, wird in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch die Leistungen z.B. in den Übungen für Fortgeschrittene enthält.

WIEDERHOLUNGSMÖGLICHKEIT / FOLGEN EINER NICHT BESTANDENEN PRÜFUNG
Dieser Kurs wird jedes Semester angeboten. Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden. Teilnehmern, die die Prüfung mit der Gesamtnote 5,0 nicht bestehen (= weniger als 50% der Punkte), würden wir Ihnen nachdrücklich empfehlen, den Kurs nochmal zu belegen, bevor sie die Prüfung erneut ablegen. Teilnehmern, die die Prüfung mit der Gesamtnote 4,7 nicht bestehen (= mindestens 50% der Punkte), empfehlen wir generell nur die Prüfung zum nächsten regulären Termin (im Februar 2023) zu wiederholen. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.
Wichtig: Wird die Prüfung nicht zum nächstmöglichen Termin wiederholt, muss der gesamte Kurs erneut anbgelegt werden.

Schlagwörter:
Juristische Fachsprachausbildung

 
 
Di10:15 - 11:45KH 2.013  Pike, K. 
ab 25.10.2022
 
 
Mi12:15 - 13:45KH 2.013  Pike, K. 
ab 26.10.2022
 

Englisch Level 2 (JUR): Introduction to English Legal Language [SZENL2LAWINTRO]

Dozent/in:
Dozenten
Angaben:
Übung, 2 SWS, ECTS: 2,5, nur Fachstudium, Fachsprachkurs (Pflichtausbildung) Englisch gem. § 24 Abs. 2 JAPO; ab 3. Fachsemester Rechtswissenschaft; Einstufungstestergebnis: mindestens Level 2
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-GS-W ab 3
WPF JUR-GS-S ab 3
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Dieser Kurs ist Bestandteil der Pflichtausbildung, und erfüllt die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).

Der erfolgreiche Abschluss dieses Kurses berechtigt zur Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.

Hinweis: Studierende, die nur die Pflichtausbildung absolvieren möchten, und kein Interesse haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen, können alternativ den Kurs Basic Legal English belegen.

Entscheidungshilfe für die Kurswahl

ANMELDUNG
Eine rechtzeitige Kursanmeldung ist obligatorisch (bis spätestens 21. Oktober 2022, bitte Anmeldephasen ab 27. September beachten) online über StudOn

Teilnahmeberechtigte Studierende sollen sich möglichst während der ersten Anmeldephase im Zeitraum vom 27. September - 3. Oktober anmelden. Die Plätze in den einzelnen Kursgruppen werden ggf. im Losverfahren vergeben. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt in dieser Phase keine Rolle. In der zweiten Anmeldephase ab dem 5. Oktober werden Anmeldungen für Restplätze in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Kursbeginn in der 2. Vorlesungswoche.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

  • Studium Rechtswissenschaft (Staatsexamen) ab 3. Fachsemester

  • Einstufungstestergebnis (Englisch EASP) mindestens Level 2

Studierende, die im Einstufungstest weniger als Level 2 erreicht haben, dürfen ebenfalls an diesem Kurs teilnehmen wenn sie 2 allgemeinsprachliche Englischkurse bzw. 4 SWS auf Level 1 bestanden haben.

ANWESENHEIT
Um diesen Kurs erfolgreich abzuschließen ist eine regelmäßige und aktive Teilnahme erforderlich. Im Kurs besteht daher Anwesenheitspflicht gemäß den Richtlinien der Universität. Diese sind maßgeblich für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

PRÜFUNG
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  • Die Abschlussklausur (schriftliche Prüfung, 60 Minuten, 80% der Gesamtnote) findet für alle Gruppen am Samstag, 4. Februar 2023 statt.

  • Teilnehmer müssen einen kurzen Aufsatz zu einem im Kurs behandelten Thema schreiben (20% der Gesamtnote). Die Aufgabe wird am Mittwoch, 21. Dezember 2022 auf StudOn bereitgestellt, Abgabetermin ist Montag, 2. Januar 2023.

Eine Prüfungsanmeldung über campo ist während des regulären Anmeldezeitraums zwingend erforderlich. Die Prüfungsnummer ist 30153.

LEISTUNGSNACHWEIS
Studierende, die diesen Kurs erfolgreich abschließen, erfüllen die Mindestanforderung der Prüfungsordnung (§ 24 Abs. 2 JAPO, Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Der Nachweis, der bei der Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung vorzulegen ist, wird in der Sammelbescheinigung mit aufgeführt, die auch die Leistungen in den Übungen für Fortgeschrittene enthält.

WIEDERHOLUNGSMÖGLICHKEIT / FOLGEN EINER NICHT BESTANDENEN PRÜFUNG
Dieser Kurs wird jedes Semester angeboten. Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden. Teilnehmern, die die Prüfung mit der Gesamtnote 5,0 nicht bestehen (= weniger als 50% der Punkte), würden wir Ihnen nachdrücklich empfehlen, den Kurs nochmal zu belegen, bevor sie die Prüfung erneut ablegen. Teilnehmern, die die Prüfung mit der Gesamtnote 4,7 nicht bestehen (= mindestens 50% der Punkte), empfehlen wir generell nur die Prüfung zum nächsten regulären Termin (im Februar 2023) zu wiederholen. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.
Wichtig: Wird die Prüfung nicht zum nächstmöglichen Termin wiederholt, muss der gesamte Kurs erneut anbgelegt werden.

Schlagwörter:
Juristische Fachsprachausbildung

 
 
Di12:15 - 13:45F 1 (IFA)  Nowland, C. 
ab 25.10.2022
 
 
Mi12:15 - 13:45F 1 (IFA)  Henry, F. 
ab 26.10.2022
 
 
Mi12:15 - 13:45JDC R 2.281  Nowland, C. 
ab 26.10.2022
 
 
Mi14:15 - 15:45JDC R 2.281  Nowland, C. 
ab 26.10.2022
 
 
Mi14:15 - 15:45F 1 (IFA)  Henry, F. 
ab 26.10.2022


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