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Beweissicheres Entfernen von Kernbereichsdaten aus Netzwerkströmen
- Art der Arbeit:
- Studien-/Bachelor-/Diplom-/Masterarbeit
- Betreuer:
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Freiling, Felix Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen) Telefon +49 9131 85 69901, Fax +49 9131 85 69919, E-Mail: felix.freiling@fau.de
- Beschreibung der Arbeit:
- Im Rahmen von polizeilichen Überwachungsmaßnahmen kann auf richterlichen Beschluss hin die Telekommunikation im Rahmen von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aufgezeichnet werden. Die Grundrechte der betroffenen Personen sind dabei durch Normen der Strafprozessordnung (StPO) geschützt.
Die Vorgehensweise bei Vorliegen von Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sind im §100d Abs. 2 StPO geregelt. So müssen augezeichnete Inhalte, die dem Kernbereich zuzuordnen sind, gelöscht bzw. überschrieben werden. Bei der Aufzeichnung von Sprachkommunikation ("klassische TKÜ") ist das Vorgehen bereits etabliert. Entsprechend als solche markierte Gespräche bzw. Gesprächsausschnitte werden an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese prüft anschließend, ob ein Kernbereichsgespräch vorliegt und überschreiben das gesprochene Wort mit „Stille“. Bisher ist kein vergleichbares Verfahren für aufgezeichnete Netzwerkdaten etabliert. Ziel der Masterarbeit wäre das Ausarbeiten eines beweissicheren Verfahrens um Teile eines Netzwerkstroms beweissicher zu entfernen oder mit zufällig generierten Werten zu überschreiben.
- Vorausgesetzte Vorlesungen bzw. Kenntnisse:
- Kenntnisse im Bereich Netzwerkforensik, Grundkenntnisse von mathematischen Beweisen
- Schlagwörter:
- Netzwerkforensik, Kernbereich, Beweissicher, PCAP
- Bearbeitungszustand:
Die Arbeit ist bereits abgeschlossen. |
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