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Medizinstrafrecht (MedSR)5 ECTS
(englische Bezeichnung: Medical Device Legislation)
(Prüfungsordnungsmodul: Medizinprodukterecht)

Modulverantwortliche/r: N.N.
Lehrende: N.N.


Startsemester: SS 2018Dauer: 1 SemesterTurnus: halbjährlich (WS+SS)
Präsenzzeit: 0 Std.Eigenstudium: 150 Std.Sprache: Deutsch

Lehrveranstaltungen:

  • Dieser Kurs wird von der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) angeboten. Um teilzunehmen müssen Sie einen kostenlosen Account unter www.vhb.org anlegen. Medizintechnik-Studierende wählen bei der Registrierung "Gesundheitstechnik" als Ihr Studienfach. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Prüfungsanmeldung auf der VHB-Kurs-Webseite. Die FAU ist nicht für Kurse externer Anbieter an der VHB zuständig. Bei Fragen zu Kursinhalten und - organisation wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson auf der VHB-Kurs-Webseite.


Empfohlene Voraussetzungen:

"Medizinstrafrecht" ist ein multimediales und interaktives Lernprogramm, das die strafrechtsrelevanten Bereiche im Alltag eines Mediziners erörtert und den jeweiligen Stand in der juristischen Diskussion abbildet. Der Bereich des Medizinstrafrechts ist sehr vielfältig. Typischerweise versteht man hierunter alle strafrechtlich relevanten Handlungen, die im medizinischen Alltag eine Rolle spielen, also Straftaten, die ein Mediziner bei der Ausübung seines Berufes begehen kann. Die möglichen Delikte lassen sich, vereinfacht gesagt, in drei Kategorien einteilen: Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte und Nebenstrafrecht und Sonderdelikte, die nur von medizinischem Hilfspersonal begangen werden kann. Der Schwerpunkt in diesem Kurs liegt auf den Körperverletzungsdelikten und der Ebene der Rechtswidrigkeit. Der Kurs schließt mit einem Kapitel, das sich mit Fragen der Ethik in der Medizin befasst. Die Kursteilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick in den Bereich des Medizinstrafrechts.

Inhalt:

Gliederung: Kapitel 1: Einführung in das Medizinstrafrecht
Kapitel 2: Vorsätzliches Begehungsdelikt, Unterlassen und Fahrlässigkeit
Kapitel 3: Kausalität ärztlichen Handelns und Kausalität bei Arbeitsteilung
Kapitel 4: Rechtswidrigkeit der Heilbehandlung
Kapitel 5: Körperverletzung bei Heilbehandlung
Kapitel 6: Sonderfälle und Rechtfertigung der Körperverletzung
Kapitel 7: Tötungsdelikte und unterlassene Hilfeleistung
Kapitel 8: Operation und sonstige "qualifizierte" Körperverletzungen
Kapitel 9: Medikamente und Betäubungsmittel
Kapitel 10: Besondere Arten von Heilmethoden
Kapitel 11: Therapie durch das Schaffen von Leben
Kapitel 12: Therapie durch das Beenden von Leben
Kapitel 13: Straftatbestände bei sonstiger ärztlicher Tätigkeit
Kapitel 14: Strafbarkeit in der medizinischen Forschung
Kapitel 16: Verfahrensrechtlicher Teil
Kapitel 16: Ethik in der Medizin
Detaillierter Inhalt: Der Kurs "Medizinstrafrecht" besteht aus zwei Teilen: Lernstoff und Wissenstests.
Der theoretische Lernstoff wurde auf 16 inhaltlich getrennte Kapitel aufgeteilt, welche sich jeweils in einzelne Paragrafen und Lerneinheiten untergliedern. Insgesamt gibt es ca. 68 Paragrafen und ca. 313 Lerneinheiten. Durch diese Aufteilung wird der Nutzer Schritt für Schritt an den Stoff herangeführt. Das Programm lässt sich personalisieren und ermöglicht dem Nutzer die Zusammenstellung eines individuellen Arbeits- und Lernplans.
Die Lerneinheiten, die man sich als virtuelle Karteikarten vorstellen kann, konzentrieren sich auf die Kerngebiete des Medizinstrafrechts. Um dem Nutzer eine vertiefte Beschäftigung mit den Problemen zu ermöglichen, wurden am Ende des Kurses weitergehende Literatur- und Rechtsprechungshinweise aufgenommen.
Das Medizinrecht umfasst Regelungen aus dem Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht. Es wird definiert als das Recht, das sich mit "Medizin" im weitesten Sinn befasst, nämlich mit der Tätigkeit des Mediziners, dem Verhältnis Arzt und Patient und der medizinischen Forschung.
Der Kurs richtet sich vornehmlich an Studierende der Rechtswissenschaft und Studierende aus den Bereichen der Medizin.
Der Bereich des Medizinstrafrechts ist sehr vielfältig. Typischerweise versteht man hierunter alle strafrechtlich relevanten Handlungen, die im medizinischen Alltag eine Rolle spielen, also Straftaten, die ein Mediziner bei der Ausübung seines Berufes begehen kann.
Klassischer Weise denkt man dabei sofort an Körperverletzungsdelikte, aber auch Vermögensdelikte kommen in Betracht. Der Kurs geht bspw. den Fragen der Einstufung eines ärztlichen Heileingriffs, den Möglichkeiten der Rechtfertigung, dem Bereich der Sterbehilfe, aber auch Fragen aus der Forschung und dem rechtlich relevanten Umgang von Medikamenten oder der Behandlung mit Betäubungsmitteln nach. Interessant sind außerdem Fragen zum Abrechnungsbetrug durch Ärzte oder der Werbung durch bzw. für Ärzte.
Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick in Vielfältigkeit des Medizinstrafrechts. Zudem befassen sich die Teilnehmer mit ethischen Fragen im Bereich der Medizin und verfahrensrechtlichen Schritten - u.a. der Umgang mit der ärztlichen Schweigepflicht im Gerichtsprozess oder der Beweisbarkeit von Kunstfehlern.

Um das aufgenommene Wissen vertiefen, testen und anwenden zu können, bietet der Kurs "Medizinstrafrecht" im Testbereich ca. 296 Wiederholungsfragen, ca. 209 Multiple-Choice-Fragen und ca. 316 Lückentexte. Zu den weit über 800 umfangreichen Testeinheiten steht jeweils eine Lösung zur Verfügung.
Ergänzt wird das Programm durch ein umfangreiches Bedienerhandbuch.

Organisatorisches:

Studierende, die das Modul für den Studiengang Medizintechnik einbringen möchten, müssen eine Präsenzklausur ablegen. Online-Testate werden nicht anerkannt.


Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:

  1. Medizintechnik (Master of Science)
    (Po-Vers. 2013 | TechFak | Medizintechnik (Master of Science) | Grundcurriculum für alle Studienrichtungen | M4 Medizintechnische Kernkompetenzen | Einführung in die Medizinproduktebranche | Medizinprodukterecht)

Studien-/Prüfungsleistungen:

Medizinstrafrecht (VHB) (Prüfungsnummer: 863956)

(englischer Titel: Medical Device Legislation)

Prüfungsleistung, mehrteilige Prüfung, benotet, 5 ECTS
Anteil an der Berechnung der Modulnote: 100.0 %
weitere Erläuterungen:
Prüfungsvariante "Präsenzklausur"

Erstablegung: SS 2018, 1. Wdh.: WS 2018/2019
1. Prüfer: Björn Eskofier

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