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Rechtliche Grundlagen der Start-up-Unternehmen

Dozent/in
Dr. jur. David Bartlitz, Akad. Rat

Angaben
Vorlesung
Präsenz
3 SWS, benoteter Schein, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 5
nur Fachstudium, geeignet als Schlüsselqualifikation, für FAU Scientia Gaststudierende zugelassen, Sprache Deutsch, Die Veranstaltung kann entweder im Master Management sowie Master FACT mit Prüfungsleistung (Präsentation) oder im Master FACT als Schlüsselqualifikation ohne Prüfungsleistung (regelmäßige Teilnahme sowie engagierte Mitarbeit) belegt werden
Zeit und Ort: Mi 8:00 - 9:30, LG H5 TeamBank-Hörsaal (384 Plätze)

Voraussetzungen / Organisatorisches
In der Veranstaltung vorausgesetzt wird die Teilnahme an den Bachelorveranstaltungen Grundlagen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts (Recht I) oder Wirtschaftsprivatrecht (Recht II) oder einer vergleichbaren Veranstaltung über die Grundlagen des Zivilrechts, die mit mindestens 5 ECTS bewertet wird.

Inhalt
Anders als in klassischen juristischen Lehrveranstaltungen wird in der Vorlesung nicht ein bestimmtes Rechtsgebiet systematisch dargestellt. Vielmehr geht es darum, den Teilnehmern die juristischen Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, die bei der Neugründung von Unternehmen (sog. Start-up-Unternehmen) gefordert sind.
Inhaltliche Schwerpunkte werden im Einzelnen sein:
• Die Wahl der (richtigen) Rechtsform • Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages • Das Verfahren der Errichtung der Gesellschaft • Die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen • Datenschutzrechtliche Anforderungen an Unternehmen

Empfohlene Literatur
Wird im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben.

ECTS-Informationen:
Credits: 5

Zusätzliche Informationen
Schlagwörter: Start-up; Start-ups; startup; startups; Start-up-Unternehmen; Start-up Unternehmen
Erwartete Teilnehmerzahl: 60
www: https://www.precht.rw.fau.de

Institution: Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht
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