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Allgemeines Verwaltungsrecht (VL Allg VerwR)

Dozent/in
Prof. Dr. Heinrich de Wall

Angaben
Vorlesung
4 SWS
nur Fachstudium, Sprache Deutsch, Die Zwischenprüfungsklausur/Abschlussklausur findet am 07.02.2018 statt, Prüfungsanmeldung erforderlich. Die Raumeinteilung können Sie auf unserer Homepageseite sowie in studon einsehen.
Zeit und Ort: Di, Mi 8:15 - 9:45, KH 2.020; Einzeltermine am 20.12.2017 7:30 - 10:15, KH 2.016; 7.2.2018 7:30 - 11:00, KH 2.020, KH 2.016; 7.2.2018 7:30 - 10:15, KH 1.019, KH 0.016, KH 1.016; 7.2.2018 8:00 - 12:00, JDC R 1.282; 7.2.2018, Raum n.V.

Studienfächer / Studienrichtungen
PF JUR-GS-W 3
PF JUR-GS-S 4

Inhalt
Das Allgemeine Verwaltungsrecht ist grundlegend für das Verständnis aller verwaltungsrechtlichen Einzelfächer (z.B. Polizeirecht, Kommunalrecht, Baurecht, Umweltrecht). Ohne solide Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht können keine zufriedenstellenden Examensergebnisse erwartet werden. Die Vorlesung umfasst den gesamten prüfungsrelevanten Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts mit Einschluss des Staatshaftungsrechts.

Empfohlene Literatur
Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl. 2011; Ipsen, Jörn, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 2017; Erbguth, Wilfried, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2016; Peine, Franz-Joseph, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 2015
Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 350

Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
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