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  Proseminar "Aktuelle Reformen des Zivil- und Zivilprozessrechts in Frankreich"

Dozent/in
Dr. Martin Zwickel, Maître en droit

Angaben
Vorlesung

Zeit und Ort: Mo 8:00 - 11:00, JDC R 1.161 (außer Mo 15.1.2018, Mo 22.1.2018, Mo 29.1.2018); Einzeltermin am 29.1.2018 12:00 - 14:00, JDC R 1.281

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-W 3
WPF JUR-GS-S 4

Inhalt
Im Wintersemester 2017/18 biete ich ein Proseminar zum Thema „Aktuelle Reformen des Zivil- und Zivilprozessrechts in Frankreich" an. Im Proseminar werden die zahlreichen aktuellen und unlängst abgeschlossenen Reformen des französischen Zivil- und Zivilprozessrechts aufgearbeitet und rechtsvergleichend diskutiert. Folgende Reformen stehen im Mittelpunkt des Proseminars:
  • Im Jahr 2016 fand in Frankreich eine umfassende Vertragsrechtsreform statt. Die ordonnance vom 10. Februar 2016 setzte die Neuregelungen weitestgehend zum 1. Oktober 2016 in Kraft. Das Proseminar nimmt diese Reform zum Anlass, die neuen Regeln mit denen des deutschen Schuldrechts zu vergleichen.

  • Mit mehreren, im November 2016 in Kraft getretenen Gesetzen wurde in Frankreich eine große Justizreform („La justice du 21e siècle“) realisiert. Diese fundamentalen Änderungen wirken sich, mit Instrumenten wie z. B. der einvernehmlichen Scheidung vor einem Notar oder der Einführung von Kollektivklagen, erheblich auf das Zivil- und das Zivilprozessrecht aus.

Die im Proseminar zu bearbeitenden Themen behandeln aktuelle Einzelprobleme bzw. die Grundlagen der Reformen und vergleichen diese mit dem deutschen Recht. Aufgrund der Behandlung von Grundlagenfragen sind die Themen des Proseminars auch prüfungs- und examensrelevant.
Das Proseminar findet im Rahmen einer Kooperation mit der Universität Saint-Etienne/Frankreich statt. Es eignet sich nicht nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Studienprogramm „Deutsch-Französisches Recht“, sondern für alle Studierenden, die Französischkenntnisse (z. B. aus der Schule) haben und die sich für Fragen der Rechtsvergleichung und des deutschen und französischen Schuldrechts interessieren.
Im Proseminar, das von Studierenden des 3./4. Fachsemesters zu belegen ist, erhalten Sie zunächst eine Einführung in die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens, Hinweise zu den Anforderungen der Proseminararbeit sowie Hilfestellungen zu deren Anfertigung. Selbstverständlich werden Sie auch ausführlich auf das Thema vorbereitet. Anschließend erfolgt die Themenvergabe. Danach erstellen Sie Ihre Proseminararbeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens (ca. 4 Wochen im Oktober/November 2017) in deutscher Sprache. Während der Ausarbeitung finden keine Proseminartermine statt. Es besteht aber die Möglichkeit, auftretende Fragen und Probleme mit mir in Einzelgesprächen zu erörtern.
Nach Abgabe und Korrektur der schriftlichen Arbeiten stellen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Thema in einem Referat im Rahmen einer Blockveranstaltung an der Partneruniversität Saint-Etienne/Frankreich vor (Zeitraum: 17. bis 20./21. Dezember 2017).
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Zusätzliche Informationen

Institution: Fachbereich Rechtswissenschaft
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