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  Proseminar: "Nach dem Spiel ist vor dem Spiel" - Rechtsfragen rund um den Fußball

Dozent/in
Riccarda Feldmann

Angaben
Proseminar

Zeit und Ort: Einzeltermine am 23.10.2018, 6.11.2018 10:00 - 14:00, JDC R 1.281; 26.1.2019 14:00 - 18:00, JDC R 2.282; 1.2.2019 16:00 - 20:00, JDC R 2.281

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-S 4
WPF JUR-GS-W 3

Voraussetzungen / Organisatorisches
Das Proseminar richtet sich an Studierende ab dem 3./4. Fachsemester, wobei die Teilnehmerzahl auf 15 begrenzt ist. Die Anmeldung erfolgt zentral über Studon. Beachten Sie dort bitte auch die aktuellen Informationen zu Terminen und Räumen!

Inhalt
Der Fußball bringt nicht nur verallgemeinerbare Lebensweisheiten (der Titel bezieht sich auf eine Äußerung von Sepp Herberger, ehemaliger Trainer der deutschen Nationalmannschaft) und euphorische Bürger hervor (siehe jüngst der Aufstieg des FC Nürnberg in die 1. Bundesliga sowie die Fußball-WM in Russland), sondern sorgt auch auf juristischer Ebene für viele komplexe Rechtsfragen. Zu den Stadien der Bundesliga pilgern wöchentlich tausende, zum Teil auch gewaltbereite Fußballfans. Die Zulässigkeit von Stadionverboten, polizeilichen Maßnahmen sowie der Kostenbeteiligung der DFL für Gefahrenprävention stehen auf dem Prüfstand. Durch die zunehmende Kommerzialisierung geht es auf zivilrechtlicher Ebene mittlerweile um hohe Millionenbeträge, arbeitsrechtlich gilt es, z.B. die Befristungen von Arbeitsverträgen sowie Spieler-Sanktionen innerhalb des Vereins, etwa für undiszipliniertes Trainingsverhalten, zu rechtfertigen. Ebenso ist das Vereinswesen zu analysieren. Strafrechtlich stellt sich im Sport klassischerweise die Frage der Strafbarkeit von „Fouls“ sowie der des Dopings (wobei der Fußball hiervon angeblich nicht betroffen sein soll). Doch auch vermögensrechtlich haben sich in Verbindung mit Fußballspielen schon Abgründe aufgetan – wie der Fußballwettskandal (Fall Hoyzer).

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit
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