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  Proseminar "Fake-News, Hate Speech und Verschwörungstheorien" - was (er)trägt die Meinungsfreiheit?

Dozent/in
Martin Gronemann

Angaben
Proseminar
Präsenz
2,5 SWS, Sprache Deutsch, Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt; die Anmeldung erfolgt ausschließlich über StudOn.
Zeit und Ort: Einzeltermine am 22.10.2021, 29.10.2021 14:00 - 18:00, JDC R 2.281; 28.1.2022 14:00 - 20:00, JDC R 2.281; 29.1.2022 10:00 - 17:00, JDC R 2.281

Inhalt
"Bill Gates will die Menschheit chippen“ und „die BRD ist eine GmbH“. Wer glaubt, dass die Unterstützer dieser Aussagen und Thesen verschwindend gering sind, der täuscht. So hat bspw. der Telegram-Kanal der „QAnon-Bewegung“ mittlerweile um die 155.000 Follower. Eine alarmierende Reichweite. Zugleich treten Anhänger dieser und anderer extremistischer Bewegungen immer öfter auch öffentlich, zumeist in den Kommentarspalten sozialer Medien, auf, wodurch eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten ist.
All das macht auch deutlich, wie strapaziert die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen sind. Es gibt also genügend Anlass, sich vertieft mit einem der wohl wichtigsten Grundrechte unserer Demokratie auseinanderzusetzen und einmal die Frage zu wagen, wie weit Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. GG reicht und wie sich die Demokratie gegenüber extremistischen Äußerungen zur Wehr setzen kann.
Hierfür soll durch ein weites Spektrum an Themen, die Brücke von den Grundlagen der Meinungsfreiheit zu aktuellen Entwicklungen (bspw. Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, Netzwerkdurchsetzungsgesetz) geschlagen werden. Den Teilnehmenden soll es hierdurch ermöglicht werden, grundlegende Probleme um das Grundrecht vertiefend aufzuarbeiten, den wissenschaftlichen Meinungsstand bzgl. aktueller Themen zu eruieren und diesen einer eigenen Wertung zu unterziehen. Hierbei soll auch die rechtswissenschaftliche Analyse neuester Entscheidungen des BVerfG mit einfließen.

Ablauf und Hinweise
• Am ersten Termin (22.10.21) werden den Teilnehmenden Thema und Gang der Veranstaltung näher erläutert; hierfür werden die grundlegenden Inhalte der Grundrechte wiederholt.
• Der Schwerpunkt des zweiten Termins (29.10.21) liegt auf den Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens, der Recherche und der Arbeit mit Quellen.
• Im Anschluss an den zweiten Termin erfolgt die Themenvergabe per E-Mail. Der Vergabezeitpunkt kann individuell bestimmt werden, jedoch ist der letztmögliche Abholtermin sechs Wochen vor den ersten Vorträgen (17.12.21). Jeweils vier Wochen später sind die schriftlichen Proseminararbeiten (Umfang: 15 bis 20 Seiten) abzugeben. Es besteht die Möglichkeit zur Besprechung der Gliederung der jeweils anzufertigenden Arbeit.
• In den Folgeveranstaltungen (28.1./29.1.2021) finden die mündlichen Themenvorstellungen (Vortragslänge: 15 bis 20 Minuten) statt, an die sich jeweils eine Diskussion in der Gruppe anschließt (jeweils ca. 10 bis 15 Minuten).
• Als Vorbereitung für das spätere Seminar erhalten die Studierenden eine ausführliche schriftliche Auswertung ihrer individuellen Leistung und die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch.
• Auf die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar als Voraussetzung für die Teilnahme am Schwerpunktseminar gemäß § 10 Abs. 1 S. 2, Abs. 5 StudO RW wird hingewiesen. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme setzt gemäß § 10 Abs. 5 S. 2 StudO RW voraus: Die Anfertigung einer schriftlichen Proseminararbeit, die mindestens mit der Note ausreichend (4 Punkte) bewertet worden ist, ein Referat und die regelmäßige Anwesenheit während der Proseminarveranstaltungen.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 15

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht
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