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  Übung zum Verwaltungsrecht (Staatshaftung/Verwaltungsmanagement/Verwaltungslehre)

Lecturer
Akademischer Direktor Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber

Details
Übung
, Sprache Deutsch
Time and place: Wed 14:15 - 15:45, KH 1.022

Fields of study
WF JUR-SP5-STUVERW ab 5
WF JUR-SP5-STUVERW ab 6

Prerequisites / Organisational information

Die Lehrveranstaltung findet während der Corona-Krise in digitaler Form statt; explizite Dozenten-Hinweise hierzu finden sich auf StudOn unter der jeweiligen Lehrveranstaltung.

Zielgruppe dieses prüfungsrelevanten Lehrstoffs sind sowohl Jurastudierende, die ihre Kenntnisse im Öffentlichen Recht vertiefen wollen, als auch Jurastudierende, die den Schwerpunktbereich >Staat und Verwaltung< belegen. Die Veranstaltung ist ferner für Studierende im Masterstudiengang Politikwissenschaft mit Studienschwerpunkt >Öffentliches Recht< geeignet; eine Prüfung wird bei Bedarf angeboten.

Die Veranstaltung beginnt am 22.4.2020; Übersichten, Schemata und Fälle werden über die Lernplattform StudOn (2.1. Rechtswissenschaft) zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung erfolgt über StudOn.

Sofern zusätzliche Informationen gewünscht werden, finden Sie den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1 a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Contents
Folgende Themen werden (zunächst) behandelt:

(1) Bund-Länder-Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung von Bundesgesetzen im Verwaltungsvollzug:

  • Modell der Landeseigenverwaltung und seine Auswirkungen auf das Verwaltungsrecht.

  • Modell der Bundesauftragsauftragsverwaltung und seine Auswirkungen auf das Verwaltungsrecht.

  • Modell der Bundeseigenverwaltung und seine Auswirkungen auf das Verwaltungsrecht.

(2) Zu Privatisierungen von Verwaltungen und Public Private Partnerships:

  • Privatisierungen im Bund und die wirtschaftliche Betätigung des Bundes.

  • Privatisierungen in den Ländern und die wirtschaftliche Betätigung der Länder.

  • Privatisierungen in Kommunen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen.

(3) Exemplarische Auswahl zu Anspruchsgrundlagen in Verwaltungsverfahrensgesetzen (einschließlich ausgewählter Spezialgesetzgebung):

  • Anspruch auf richtige und vollständige Auskunft im Verwaltungsverfahren.

  • Anspruch auf raschen Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

  • Anspruch auf Information außerhalb des Verwaltungsverfahrens.

Weiterer Schwerpunkt der Übung ist das Staatshaftungsrecht: Folgende Anspruchsgrundlagen werden in der Übung näher betrachtet und an Fällen eingeübt:

(4) Der Amtshaftungsanspruch ist ohne bestimmte Grundstrukturen des Öffentlichen Dienstrechts kaum wirklich verständlich, die der Dozent vermitteln wird.

(5) Der Folgenbeseitigungsanspruch hat heute einen sehr weiten Anwendungsbereich, weil er den Bürger(innen) gerade dann einen spezifischen Schutz bietet, wenn Schadensersatz dem Interesse der Bürger(innen) nicht wirklich gerecht wird.

(6) Der Schutz des Eigentums ist eine zentrale Zielsetzung des Grundgesetzes. In diesem Zusammenhang ist für die jeweilige Falllösung präzise zwischen entschädigungsloser Inhaltsbestimmung, ausgleichspflichtiger Inhaltsbestimmung, Enteignungsentschädigung für den gezielten Eigentumsentzug, enteignungsgleichem Eingriff sowie enteignendem Eingriff zu differenzieren.

(7) Fallgestaltungen aus dem Bereich der Aufopferung im engeren Sinne, der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag, des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs sowie aus dem Bereich des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses werden die Übung abrunden.

Recommended literature
Zum Einstieg: Martin Will: Prüfe dein Wissen: PdW. Allgemeines Verwaltungsrecht. Neueste Auflage. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

Additional information

Department: Chair of Public Law (Prof. Dr. Geis)
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