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  Pro-/Seminar zur Argumentationstheorie

Dozent/in
Prof. Dr. Axel Adrian

Angaben
Proseminar

Zeit und Ort: Do 14:00 - 16:00, Zoom-Meeting
ab 12.11.2020

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-W 3
WPF JUR-GS-S 4

Voraussetzungen / Organisatorisches
Teilnehmer
Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester. Spezielle Vorkenntnisse zur Argumentationstheorie, juristischen Methodenlehre oder Wissenschaftstheorie wären hilfreich, werden aber nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.

Proseminarschein
Zum Erwerb eines benoteten Proseminarscheins gem. § 10 Abs. 1 3,4 Abs. 2 StO ist die Anfertigung einer schriftlichen Proseminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten, ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.

Seminarschein/ECTS
Zum Erwerb eines benoteten Seminarscheins ist die Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten und ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich. ECTS: 5. Das Seminar ist als Schlüsselqualifikation geeignet.

Ablauf
Das Proseminar wird virtuell auf Zoom stattfinden. Die Zugangsdaten hierfür sind folgende:
Meeting-ID: 496 272 3955
Kenncode: 278329.
Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Es geht um formale Anforderungen, Literaturrecherche, Zitiertechnik, Gutachtenstil, etc. Am Ende der allgemeinen Einführung erfolgt dann eine spezielle Einführung in die Fragen der später zu bearbeitenden Themen.
Im Rahmen der letzten Veranstaltung werden die Themen mit den Studierenden ausgewählt und vergeben. Danach finden in einem noch bekanntzugebenden Zeitraum zunächst keine weiteren Proseminarveranstaltungen statt, um den Bearbeitern die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer Beiträge zu geben. Auch in diesem Zeitraum können Sie sich aber bei Fragen individuell bei mir melden. Schließlich erfolgen in den kommenden Proseminarveranstaltungen dann die Referate mit anschließender Diskussion, wobei pro Veranstaltung zwei Präsentationen stattfinden werden.

Zeit/Ort
Das Seminar findet grundsätzlich donnerstags von 14-16 Uhr c.t. statt (1. Termin: 12.11.2020).

Anmeldung
Die Anmeldung zu diesem Proseminar ist über StudOn möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt.

Fragen?

Inhalt
Im Proseminar wird in der ersten Stunde vermittelt, wie wissenschaftliches Arbeiten und klassisches juristisches Denken und Argumentieren funktioniert. Sodann geht es um Fragen der Argumentationstheorie als solche, einer mittlerweile etablierten philosophischen Disziplin. Es geht dabei thematisch beispielsweise darum, ob der Begriff des Arguments überhaupt definiert werden kann, ob man Kriterien für „gültige“ Argumente festlegen kann, ob „überzeugende“ von nur „überredenden“ Argumenten unterschieden werden können, etc. Schließlich werden auch philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und zur Erkenntnistheorie aufgezeigt. Wie haben sich z.B. die Kriterien wissenschaftlicher Prüfbarkeit ausgehend von der Intuition, über die Verifikation und Falsifikation bis hin zur Frage der Rationalität von Argumenten verändert? Dabei werden auch die unten genannten Themen für Proseminararbeiten vorgestellt. Am Ende der letzten Doppelstunde werden dann die Themen vergeben, wie z.B.
• Das Aristotelische Fundament der Argumentationstheorie
• Stephen Toulmin “The Use of Argument”
• Chaim Perelman “La nouvelle rhétorique. Traité de l`argumentation”
• Charles Hamblin “Fallacies”
• Die Erweiterung der Logik in der Argumentationstheorie durch Trudy Govier und Christoph Lumer
• Manfred Kienpointers “Alltagslogik” und die Rationalisierung der Rhetorik durch 60 Argumentationsmuster
• Die Präzisierung der Fehlertheorie durch John Woods, Douglas Walton und Eric Krabbe
• Deppermanns empirisch sprachwissenschaftliche Analyse der Argumentationen
• Die gegenwärtige Argumentationstheorie nach dem sog. „Amsterdamer Ansatz“
• Der Begriff des Arguments nach Harald Wohlrapp
• Die Formalisierung juristischer Argumente zur Verarbeitung mit Maschinen
• Juristische Argumentation und die Idee des Cognitive Computing von Kevin D. Ashley (AI and legal analytics)

Zusätzliche Informationen

Verwendung in folgenden UnivIS-Modulen
Startsemester WS 2020/2021:
DH und Recht (DH Recht)
Wahlpflichtbereich (Freibereich)
Wahlpflichtbereich (FPO 2018) (Wahl2018)

Institution: Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
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