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  Rechtsphilosophie I

Dozent/in
Prof. Dr. Andreas Funke

Angaben
Vorlesung

Zeit und Ort: Mo 8:00 - 10:00, KH 2.020; Einzeltermine am 5.2.2018 8:00 - 10:00, KH 1.020; 26.3.2018 8:00 - 10:00, JDC R 1.161

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-W 1
WPF JUR-GS-S 2

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Zwischenprüfung (Grundlagenschein) bzw. Modulabschlussklausur (2-fach-Bachelor) findet am Montag, den 05. Februar 2018 von 8:00-10:00 Uhr im Raum KH 1.020 sowie im KH 2.020 statt. Die Wiederholungsprüfung für Bachelorstudierende, die die erste Klausur nicht bestanden oder entschuldigt gefehlt haben, findet am Montag, den 26. März 2018 von 8:00-10:00 Uhr, im Raum JDC 1.161 statt. Sollten es weniger als 10 Teilnehmer sein, behält sich Professor Funke vor, diese Prüfung mündlich durchzuführen.

Inhalt
Die Rechtsphilosophie fragt nach dem Sinn des Rechts. Die Vorlesung erläutert einleitend dieses Ziel und gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtsphilosophischen Strömungen der Gegenwart. Anschließend behandelt sie Grundzüge der Anwendung des Rechts (Subsumtion, Abwägung, Argumentation). Sodann wendet sich die Vorlesung ihrem Schwerpunkt zu, der Gerechtigkeit des Rechts. Anhand von Beispielen aus dem geltenden Recht werden Grundlagen und Anwendungsfelder dieser Themenstellung behandelt. Konkret widmet sich die Vorlesung dabei insbesondere der Verteilung von Gütern, der politischen Herrschaft, dem Vertrag, der Strafe und – am Beispiel der Migration – dem Verhältnis der Staaten zueinander.
Die Vorlesung richtet sich als Grundlagenveranstaltung an die Anfangssemester des Studiengangs Rechtswissenschaft, kann aber auch von fortgeschrittenen Jurastudierenden und sonstigen Interessierten besucht werden.
Vorlesungsbegleitend wird ein Skript zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Funke)
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