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  Vertiefungsveranstaltung zur Vorlesung Erbrecht

Dozentinnen/Dozenten
Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler, Jan Gadinger

Angaben
Vorlesung
2 SWS
nur Fachstudium, Die Fälle werden auf der Homepage des Lehrstuhls hochgeladen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Zeit und Ort: Fr 16:00 - 18:00, JDC R 2.281

Studienfächer / Studienrichtungen
WF JUR-GS-S 3
WF JUR-GS-W 4

Inhalt
Die Veranstaltung richtet sich als vorlesungsbegleitendes Angebot an alle Studierenden des Erbrechts. Alle dort behandelten Themenbereiche werden anhand eines Falles vertieft. Die Fälle sind dabei auf eine zweistündige gemeinsame Besprechung ausgelegt. Im Vergleich zu den erbrechtlichen Fällen, die in der PÜ Familien- und Erbrecht besprochen werden, haben die Fälle einen größeren Umfang. Sie dienen daher nicht mehr (ausschließlich) der gezielten didaktischen Vermittlung der unbedingt erforderlichen Grundlagen, sondern stellen bereits die erste Vertiefung dar. Zum erfolgreichen Bestehen der erbrechtlichen Klausur im Sinne von § 8 II Nr. 1 f., III S. 4 der Studienordnung sind sie nicht erforderlich. Sie sind vielmehr für alle Studierenden konzipiert, die sich jenseits der unbedingt erforderlichen Grundlagen vertiefter mit den erbrechtlichen Regelungsbereichen vertraut machen möchten, was nicht zuletzt aufgrund der nicht geringfügigen Examensrelevanz des Faches sinnvoll erscheint. Die Veranstaltung ermöglicht es, das in PÜ und Vorlesung erworbene Wissen, am "großen Fall" zu vertiefen. Sie ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass in einem bloß einstündigen Teil der gemeinsamen PÜ Familien- und Erbrecht zwingend Abstriche in Ausführlichkeit und Genauigkeit zu machen sind.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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