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Vorlesungsverzeichnis >> Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (RW) >>

  Römische Rechtsgeschichte

Dozent/in
Dr. Benedikt Forschner, LL.M.

Angaben
Vorlesung
2 SWS
nur Fachstudium, Sprache Deutsch, Zwischenprüfung, 26.01.2018, Anmeldung erforderlich
Zeit und Ort: Einzeltermine am 3.11.2017, 24.11.2017 16:00 - 20:00, KH 2.016; 9.12.2017 10:00 - 13:00, KH 0.011; 12.1.2018 16:00 - 20:00, KH 2.016; 26.1.2018 16:00 - 19:00, KH 2.016

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-W 1
WPF JUR-GS-S 2

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung ist für Studienanfänger geeignet. Am Ende des Semesters findet eine Zwischenprüfungsklausur über zwei Zeitstunden statt, welche die Teilprüfung im Grundlagenfach gem. § 7 II ZwPO abdeckt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung setzt eine Anmeldung über das Internet voraus. Die Termine für diese Anmeldung werden im Schaukasten zur Zwischenprüfung auf dem Flur des Dekanats und auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaft bekanntgegeben. Zuständig für die Anmeldung ist das Prüfungsamt der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Fachbereich Rechtswissenschaft. Weiterführende Informationen finden Sie unter der URL http://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/pruefungsamt/rw/jura/.

Inhalt
Das römische Recht hat über die Brücke der sog. „Rezeption“ die kontinentaleuropäischen Privatrechtsordnungen und insbesondere das deutsche BGB entscheidend geprägt. Die Vorlesung beschäftigt sich zunächst mit dem Gegenstand dieser Rezeption, dem Gesetzgebungswerk Justinians aus dem 6. nachchristlichen Jahrhundert, sowie dem Vorgang der Wiederentdeckung der justinianischen Quellen im Mittelalter und ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung bis ins 19. Jahrhundert hin zu der Form, in der sie schließlich Eingang in das BGB gefunden haben. Nach diesem Ausflug in die neuere Privatrechtsgeschichte wird erörtert, was sich römischen Juristen unter „Recht“ und „Gerechtigkeit“ vorgestellt haben. Weiter soll der verfassungsmäßige Rahmen untersucht werden, innerhalb dessen sich eine so wirkungsmächtige und lange nachwirkende Privatrechtsordnung entwickeln konnte. Dabei wird auch auf die römische Rechtswissenschaft und ihre Protagonisten eingegangen werden. Schließlich wird der römische Zivilprozeß dargestellt, dessen spezifischer Ausgestaltung das römische Privatrecht nach Mommsen „seine logische und praktische Schärfe und Bestimmtheit wesentlich zu verdanken“ hat.

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 80

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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