UnivIS
Informationssystem der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg © Config eG 
FAU Logo
  Sammlung/Stundenplan    Modulbelegung Home  |  Rechtliches  |  Kontakt  |  Hilfe    
Suche:      Semester:   
 
 Darstellung
 
Druckansicht

 
 
 Außerdem im UnivIS
 
Vorlesungs- und Modulverzeichnis nach Studiengängen

 
 
Veranstaltungskalender

Stellenangebote

Möbel-/Rechnerbörse

 
 
Vorlesungsverzeichnis >> Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (RW) >>

  „Kirchen, Religionsgemeinschaften und Sekten im Religionsverfassungsrecht“, SPB 4 und 5

Dozent/in
Prof. Dr. Heinrich de Wall

Angaben
Seminar
2 SWS
nur Fachstudium, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: n.V.; Bemerkung zu Zeit und Ort: Das Seminar wird teilweise als Blockveranstaltung stattfinden, darüber hinaus werden Termine nach besonderer Ankündigung stattfinden, und zwar jeweils Dienstags, 18.00-20.00 Uhr, im Seminarraum des Hans-Liermann-Instituts.

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-SP4-GRDL ab 6
WPF JUR-SP5-STUVERW ab 6

Voraussetzungen / Organisatorisches
Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft können in dem Seminar eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (in den Schwerpunktbereichen 4 und 5) anfertigen. Die Anmeldung richtet sich nach dem dafür vorgesehenen Verfahren. Der Termin für die Ausgabe des Themas und damit der Beginn der vierwöchigen Bearbeitungszeit kann durch die Teilnehmer gewählt werden. Frühester Ausgabetermin ist der 16.7.2018, spätester Termin der Themenausgabe ist der 11.12.2018. Studierende anderer Studiengänge und Fächer (z. B. Theologen, Soziologen, Politikwissenschaftler, Historiker) sind willkommen. Der Erwerb von Leistungsnachweisen (Seminarscheinen) richtet sich dann nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Um eine formlose Anmeldung durch Studierende anderer Studiengänge bzw. Fächer am Lehrstuhl wird gebeten, sie ist auch im Rahmen der Vorbesprechung möglich. Die Vorbesprechung findet statt am Dienstag, den 10. Juli 2018,18 Uhr c.t. im Seminarraum des Hans-Liermann-Instituts, Hindenburgstr. 34, 1. Stock.

Inhalt
Das Grundgesetz verwendet den Begriff der „Kirche“, anders als die Verfassung des Freistaates Bayern, nicht. Es räumt aber den Religionsgemeinschaften eine besondere Rechtstellung ein, die der Kern des Religionsverfassungs- oder Staatskirchenrechts ist. Der Begriff der „Sekte“ taucht in den Verfassungen gar nicht auf, wird aber bisweilen als Gegenbegriff zu „Kirche“ oder „Religionsgemeinschaft“ verwendet. Die Frage, ob islamische Verbände „Religionsgemeinschaften“ sind, beschäftigt Rechtsprechung, Wissenschaft und Politik seit geraumer Zeit. Das evangelische und das römisch-katholische Verständnis von „Kirche“ unterscheiden sich grundlegend. Das alles ist Anlass, den Begriffen „Kirche“, „Religionsgemeinschaft“ und „Sekte“ nachzugehen und ihre juristische, aber auch ihre theologische und ihre soziologische Bedeutung zu ergründen.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
UnivIS ist ein Produkt der Config eG, Buckenhof