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  Proseminar "„Religion und Verfassung – Grundlagen und Entwicklungen im Religionsverfassungsrecht"

Dozent/in
Dr. Sina Haydn-Quindeau

Angaben
Proseminar
2 SWS, benoteter Schein, Anwesenheitspflicht
nur Fachstudium, Online-Kurs: Sie erhalten für den ersten Termin eine Zoom-Einladung per Mail. Bitte registrieren Sie sich auch schon bei Microsoft Teams!
Zeit und Ort: Einzeltermine am 17.7.2020, 18.7.2020 9:00 - 18:00, Seminarraum Hindenburgstr. 34
Vorbesprechung: 8.5.2020, 10:00 - 12:00 Uhr

Voraussetzungen / Organisatorisches
Der Einführungstermin (08.05.2020, 10 -12 Uhr) findet über Zoom statt. Den Link hierzu erhalten Sie kurz vorher per Mail. Sie bekommen einen Einstieg in das Religionsverfassungsrecht. In einem zweiten Termin am 15.05.2020, 10-12 Uhr (wieder Zoom) werden Sie in die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt. Am Ende dieses Termins werden voraussichtlich die Themen ausgegeben, zu deren Bearbeitung vier Wochen vorgesehen sind. Statt Einzelgesprächen liegt genau in der Mitte der Bearbeitungszeit ein weiterer Besprechungstermin (29.05.2020, 10- 12 Uhr), in dem typische Fragen und Probleme, die beim Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit auftreten, besprochen und Lösungen erarbeitet werden. Die zugehörigen Referate werden verblockt am 17.7./18.7.2020 gehalten. Ob die Vorträge online oder präsent stattfinden, wird sich im Laufe des Semesters klären. Sie bekommen rechtzeitig bescheid. Abschließend erhalten Sie ein ausführliches schriftliches Votum und die Möglichkeit zu einem (persönlichen) Gespräch. Alle Termine finden in einem Zoom-Raum statt, dessen Zugangsdaten Ihnen per Mail mitgeteilt wird. Für die Erteilung des Proseminarscheins ist das Anfertigen einer schriftlichen (ca. 15-seitigen) Proseminararbeit, das Vorstellen dieser Arbeit im Rahmen eines Referats sowie die regelmäßige, aktive Teilnahme Voraussetzung.

Inhalt
Die Gretchenfrage: „Nun sag, wie hast du's mit der Religion?“ stellt sich nicht nur persönlich, sondern insbesondere auch gegenüber Staat und Gesellschaft. Das Grundgesetz gibt den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit Religiösem vor, der sich aktuell vor immer neue Herausforderungen gestellt sieht. Die Fragen nach dem Verhältnis der Religionsgemeinschaften zum Staat erfahren in kurzen zeitlichen Abständen eine große gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Der vor zwei Jahren ergangene bayerische „Kreuzes-Erlass“, die verschiedenen Kruzifix- und Kopftuchurteile des Bundesverfassungsgerichts – jetztneu zur Frage, ob Rechtsreferendarinnen ein solches im Sitzungsdienst verboten werden darf –, die Beschneidungsdebatte, der Religionsunterricht und alle damit zusammenhängenden rechtlichen Fragenwerden mit großem medialen Interesse begleitet. Um die öffentlichen Diskussionen juristisch einzuordnen und wissenschaftlich zu vertiefen, biete ich im Sommersemester 2020 ein Proseminar zu den Grundlagen und der Entwicklung des Religionsverfassungsrechts an. Besondere Kenntnisse des Religionsverfassungsrechts (auch Staatskirchenrecht genannt) sind nicht Voraussetzung zur Teilnahme, die Teilnahme an der Vorlesung „Staatskirchenrecht“ wird empfohlen.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 15
Für diese Lehrveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt über: StudOn

Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
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