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  Menschenrechte im Islam

Dozent/in
Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt

Angaben
Hauptseminar
2 SWS, ECTS-Studium
Bachelor, Sprache Deutsch, ECTS-Credits: 8 (alte PO), 5 (neue PO)
Zeit und Ort: Do 10:15 - 11:45, A 401

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die regelmäßige Teilnahme am Seminar ist für alle Studierende verpflichtend. Der Leistungsnachweis wird über die fristgerechte Abgabe einer Hausarbeit erworben.

Inhalt
Die Frage, ob und wie der Anspruch der Menschenrechte sich mit islamischem Selbstverständnis vereinbaren lässt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand intensiver politischer und akademischer Debatten. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass in der öffentlichen Wahrnehmung „spektakuläre“ Phänomene wie grausamen Körperstrafen oder die erzwungene Ganzkörperverschleierung der Frauen dominieren. Hinzu kommen terroristische Gewaltakte, die im Namen des Islams stattfinden. Dadurch entsteht der – kritisch zu analysierende – Eindruck eines per se unlösbaren, grundsätzlichen Antagonismus. Seit der Islam in den 1990er Jahren als Gegenstand auch der deutschen Innenpolitik entdeckt worden ist, hat die Debatte zugleich auch eine innenpolitische Dimension angenommen, nämlich als Auseinandersetzung um das Verhältnis von Scharia und Grundgesetz.
Im Seminar wollen wir versuchen, das Themenfeld sowohl grundsätzlich als auch im Blick auf konkrete Praxisbeispiele zu sondieren. Dies geschieht in drei Phasen:
In der ersten Phase geht es darum, ein angemessenes Verständnis sowohl der Menschenrechte als auch des Islams einschließlich seiner religionsrechtlichen Implikationen zu gewinnen. Zum einen sollen Grundfragen des menschenrechtlichen Geltungsanspruchs (Universalismus, Säkularität, Konzentration auf die politisch-rechtliche Ebene) geklärt werden. Zum anderen gilt es, das (in sich selbst spannungsreiche) Diskursfeld des Islams mit seinen politischen und rechtlichen Ansprüchen zu beschreiben. Dass dies nur in einer Pluralität der Perspektiven möglich ist, versteht sich von selbst.
Die zweite Phase gilt sodann der Analyse von Konflikten auf internationaler Ebene. Dabei geht es sowohl um die Politik der Organisation der Islamischen Konferenz in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen als auch um konkrete Länderbeispiele (Iran, Türkei, Saudi-Arabien, Indonesien oder Malaysia).
Die dritte Phase ist dem Islam in Deutschland bzw. in anderen europäischen Ländern gewidmet. Wiederum geht es dabei um die normativen Grundsatzfragen sowie um unterschiedliche Einschätzungen ihrer Brisanz und ihrer Bearbeitung.
Literatur und Materialien werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einem Reader oder über StudOn zur Verfügung gestellt.

Empfohlene Literatur
StudOn

ECTS-Informationen:
Title:
Human Rights and Islam

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 30, Maximale Teilnehmerzahl: 30
Für diese Lehrveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt über: persönlich beim Dozenten

Institution: Institut für Politische Wissenschaft
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