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  Das Diskriminierungsverbot im internationalen Recht: Historische Entwicklungen und aktuelle Konflikte

Dozent/in
Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt

Angaben
Masterseminar
2 SWS, Anwesenheitspflicht, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 5
Master, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Mi 8:15 - 9:45, 00.3 PSG

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die regelmäßige Teilnahme an allen zwei Teilen der Veranstaltung (Vorlesung, Seminar) ist für alle Studierende verpflichtend. Der Leistungsnachweis wird über die erfolgreiche Teilnahme an einer 90-minütigen Abschlussklausur erworben.

Inhalt
Die Überwindung von Diskriminierung gehört zu den Kernanliegen der Menschenrechte. Es gibt keine Menschenrechtskonvention ohne Diskriminierungsverbot. Im Kontext der Vereinten Nationen kommen spezielle Konventionen hinzu, deren zentrales Ziel die Bekämpfung rassistischer, geschlechtsspezifischer und anderer Formen von Diskriminierung ist. Politische Lernprozesse im Umgang mit diesem Themenfeld haben dazu geführt, dass sowohl die ausdrücklich genannten Anknüpfungspunkte verbotener Ungleichbehandlung ausgeweitet worden sind als auch das Verständnis für versteckte Formen von Diskriminierung zugenommen hat. Beides zeigt sich etwa in der erst vor wenigen Jahren in Kraft getretenen UN-Konvention für die Rechte von Personen mit Behinderungen. Erstaunliche Durchbrüche gab es in den letzten Jahren auch hinsichtlich der Überwindung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Gender-Identität, wobei hier nach wie vor erhebliche Widerstände existieren. Auch das rechtliche und politische Instrumentarium, das es Menschen möglich machen soll, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen ist stetig ausgebaut worden und bleibt doch zugleich nach wie vor defizitär.
Im Seminar wollen wir uns mit konzeptionellen Grundfragen von Diskriminierung sowie den Institutionen der praktischen Umsetzung des Diskriminierungsverbotes beschäftigen. Hier nur einige exemplarische Fragen: Welche Diskriminierungsmerkmale (z.B. aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung usw.) sind bislang weltweit oder in Europa offiziell anerkannt worden, und welche bleiben umstritten? Sind alle Diskriminierungsmerkmale gleich wichtig? Wie ist damit umzugehen, wenn die durch die jeweiligen Diskriminierungsmerkmale repräsentierten Gruppen untereinander in Konflikt geraten? Welche Aufgaben haben unterschiedliche staatliche und gesellschaftliche Akteure in der Antidiskriminierungspolitik? Welche Stärken und welche Defizite weisen die bislang verfügbaren rechtlichen Instrumente auf? Hat sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland bewährt? Welche Möglichkeiten von „affirmative action“ gibt es, und mit welchen Risiken und Nebenwirkungen sind sie verbunden? Was heißt „reasonable accommodation“, und wie lässt sich dieses Prinzip wirksam umsetzen.
Wir werden uns mit diesen Fragen anhand vom Primärquellen (insbes. UN-Dokumenten) sowie von Literatur beschäftigen.

Empfohlene Literatur
StudOn

ECTS-Informationen:
Title:
The Prohibition of Discrimination in International Law: Historical developments and contemporary controversies

Credits: 5

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 30, Maximale Teilnehmerzahl: 30
Für diese Lehrveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt über: persönlich beim Dozenten

Institution: Institut für Politische Wissenschaft
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