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Abschlussklausur Familien- und Erbrecht

Dozent/in:
Mathias Rohe
Angaben:
Prüfung, nur Fachstudium, zweistündige Prüfung: eine Stunde Familienrecht, eine Stunde Erbrecht. Anmeldung zur Klausurteilnahme bis 8. Juni 2018
Termine:
Einzeltermin am 9.7.2018, 14:00 - 17:00, Audimax, Großer Hörsaal - Hörsäle Medizin, KH 0.016
Studienrichtungen / Studienfächer:
PF JUR-GS-S 3
PF JUR-GS-W 4

 

Erbrecht

Dozent/in:
Hans-Dieter Spengler
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, nur Fachstudium
Termine:
Mo, 16:00 - 18:00, Audimax
Studienrichtungen / Studienfächer:
PF JUR-GS-W 4
PF JUR-GS-S 3

 

Propädeutische Übung Familien- und Erbrecht [PÜ FamErbR]

Angaben:
Propädeutische Übung, 2,5 SWS, Schein, nur Fachstudium, Teilnahmeberechtigt sind nur zur jeweiligen PÜ Angemeldete. Anmeldung ab dem 3. April, 8 Uhr. Die PÜ beginnt in der 3. Vorlesungswoche ab dem 23.04.2018
Studienrichtungen / Studienfächer:
PF JUR-GS-S 3
PF JUR-GS-W 4

 
 
Mo12:00 - 14:00KH 2.013  Christov, A. 
 
 
Mo18:00 - 20:00KH 2.013  Gadinger, J. 
 
 
Mi
Mi
14:00 - 16:00
8:00 - 10:00
JDC R 1.281
KH 2.013
  Szyperski, A. 
 
 
Mi18:00 - 20:00JDC R 1.281  Kühnel, V. 
 
 
Do8:00 - 10:00KH 1.022  Kühnel, V. 
 
 
Do12:00 - 14:00KH 1.022  Linke, M. 
 
 
Do18:00 - 20:00KH 2.020  Linke, M. 
 
 
Fr12:00 - 14:00KH 2.020  Nikol, D. 
Ausschließlich für Drittsemester
 
 
Fr14:00 - 16:00KH 2.020  Nikol, D. 
 

Vertiefungsveranstaltung zur Vorlesung Erbrecht

Dozentinnen/Dozenten:
Hans-Dieter Spengler, Jan Gadinger
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, nur Fachstudium, Die Fälle werden auf der Homepage des Lehrstuhls hochgeladen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Termine:
Fr, 16:00 - 18:00, JDC R 2.281
Studienrichtungen / Studienfächer:
WF JUR-GS-S 3
WF JUR-GS-W 4
Inhalt:
Die Veranstaltung richtet sich als vorlesungsbegleitendes Angebot an alle Studierenden des Erbrechts. Alle dort behandelten Themenbereiche werden anhand eines Falles vertieft. Die Fälle sind dabei auf eine zweistündige gemeinsame Besprechung ausgelegt. Im Vergleich zu den erbrechtlichen Fällen, die in der PÜ Familien- und Erbrecht besprochen werden, haben die Fälle einen größeren Umfang. Sie dienen daher nicht mehr (ausschließlich) der gezielten didaktischen Vermittlung der unbedingt erforderlichen Grundlagen, sondern stellen bereits die erste Vertiefung dar. Zum erfolgreichen Bestehen der erbrechtlichen Klausur im Sinne von § 8 II Nr. 1 f., III S. 4 der Studienordnung sind sie nicht erforderlich. Sie sind vielmehr für alle Studierenden konzipiert, die sich jenseits der unbedingt erforderlichen Grundlagen vertiefter mit den erbrechtlichen Regelungsbereichen vertraut machen möchten, was nicht zuletzt aufgrund der nicht geringfügigen Examensrelevanz des Faches sinnvoll erscheint. Die Veranstaltung ermöglicht es, das in PÜ und Vorlesung erworbene Wissen, am "großen Fall" zu vertiefen. Sie ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass in einem bloß einstündigen Teil der gemeinsamen PÜ Familien- und Erbrecht zwingend Abstriche in Ausführlichkeit und Genauigkeit zu machen sind.






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